Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Konsens: Übereinstimmung des wirklichen Willens
V will sein Gemälde für €980 verkaufen. Er vertippt sich und schickt K ein Angebot über €890. K weiß, dass V eigentlich €980 haben will. Bei der Annahme vertippt sich K ebenfalls und antwortet: „Mit €98 bin ich einverstanden“. V erkennt den Tippfehler des K.
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 2 – Kenntnis von Umständen
V schickt K am 7.1. ein Angebot über 1.000 angesagte PopSockets zum „unschlagbaren“ Preis von 2.500 €. K ist vom 5.1.-20.1. auf einem Yoga-Retreat, was V weiß. K erklärt am 21.1. die Annahme.