Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Offener Dissens über Nebenpunkt (Garantiefristen)
V und K verhandeln über den Kauf einer Maschine. K besteht auf eine Garantieregelung. Weil er die Maschine so schnell wie möglich braucht, unterzeichnen sie den Vertrag aber schon, bevor sie sich über die Garantiefrist geeinigt haben. Sie wollen die Frist später festlegen.
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Konsens: Übereinstimmung des wirklichen Willens
V will sein Gemälde für €980 verkaufen. Er vertippt sich und schickt K ein Angebot über €890. K weiß, dass V eigentlich €980 haben will. Bei der Annahme vertippt sich K ebenfalls und antwortet: „Mit €98 bin ich einverstanden“. V erkennt den Tippfehler des K.
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Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 2 – Kenntnis von Umständen
V schickt K am 7.1. ein Angebot über 1.000 angesagte PopSockets zum „unschlagbaren“ Preis von 2.500 €. K ist vom 5.1.-20.1. auf einem Yoga-Retreat, was V weiß. K erklärt am 21.1. die Annahme.
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Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 2
V schickt K am 07.01. ein Angebot über 1.000 angesagte Handyketten zum Preis von 9.000 €. K erklärt am 07.03. die Annahme.