Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Bestimmtheit/Bestimmbarkeit des Angebots
Verband V erteilt Professor P einen Auftrag zu einem Gutachten, das die Verfassungsmäßigkeit einer Enteignung der "Deutsche Wohnen" Wohnungsgesellschaft untersuchen soll. P sagt zu, das Gutachten zu erstellen, über das Honorar sprechen die beiden nicht.
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Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, fernmündlich (Erlöschen durch Gesprächsabbruch)
V führt mit K ein Gespräch über FaceTime und fragt, ob sie ihm seinen frechen Hund Fridolin für €150 abkaufen möchte. K lässt sich die Sache durch den Kopf gehen. Dem genervten V dauert das zu lange, er legt auf.