Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Angebot und Annahme
Annahme durch konkludentes Verhalten (Stromlieferungsvertrag)
Annahme durch konkludentes Verhalten (Stromlieferungsvertrag)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pizzabäcker P ruft bei seinem Grundversorgungsenergieunternehmen E an und spricht diesem auf den Anrufbeantworter, dass dieser ihm Strom zum Grundversorgungspreis liefern soll. Als E diesen abhört, schaltet er die bis dahin abgestellte Stromleitung des P frei.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Annahme durch konkludentes Verhalten (Stromlieferungsvertrag)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Strom ist eine Sache im Sinne von § 433 Abs. 1 BGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auf den Stromlieferungsvertrag finden die Vorschriften des Kaufrechts entsprechende Anwendung.
Ja, in der Tat!
3. Der Zugang der Annahmeerklärung war entbehrlich (§ 151 S. 1 BGB), weil P darauf verzichtet hat.
Ja!
4. P hat ein Angebot auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrags abgegeben.
Genau, so ist das!
5. Die konkludente Annahmeerklärung des E ist dem P im Zeitpunkt der Freischaltung der Stromleitung zugegangen.
Nein, das trifft nicht zu!
6. Indem E die Stromleitung des P freischaltete, hat er das Angebot des P konkludent angenommen.
Ja!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!