Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Angebot und Annahme
Annahme durch konkludentes Verhalten (Stromlieferungsvertrag)
Annahme durch konkludentes Verhalten (Stromlieferungsvertrag)
29. August 2025
39 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pizzabäcker P ruft bei seinem Grundversorgungsenergieunternehmen E an und spricht diesem auf den Anrufbeantworter, dass dieser ihm Strom zum Grundversorgungspreis liefern soll. Als E diesen abhört, schaltet er die bis dahin abgestellte Stromleitung des P frei.
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