Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2018
Pflicht des Vermieters, einen in der Mietwohnung vorhandenen Telefonanschlusses zu erhalten
Pflicht des Vermieters, einen in der Mietwohnung vorhandenen Telefonanschlusses zu erhalten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M mietet in einem Mehrfamilienhaus von V seit 2011 eine Wohnung, die einen Telefonanschluss hat. Die Telefonleitung verläuft vom Hausanschluss im Keller zur Wohnung. 2015 tritt ein Defekt dieser Leitung auf. M kann nicht mehr telefonieren und fordert von V Reparatur der Leitung.
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Einordnung des Falls
Pflicht des Vermieters, einen in der Mietwohnung vorhandenen Telefonanschlusses zu erhalten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M kann von V Reparatur verlangen, wenn der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Mietsache, den V zu erhalten verpflichtet ist (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB), einen funktionsfähigen Telefonanschluss umfasst.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Umfang der Pflicht des Vermieters zur Gebrauchserhaltung richtet sich danach, was die Parteien als vertragsgemäß vereinbart haben.
Ja!
3. V schuldet auch ohne explizite Vereinbarung (ergänzende Vertragsauslegung) einen funktionsfähigen Telefonanschluss, sofern die Wohnung über eine sichtbare Telefonanschlussdose verfügt.
Genau, so ist das!
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