Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Zivilrecht
Mietrecht
Pflicht des Vermieters, einen in der Mietwohnung vorhandenen Telefonanschlusses zu erhalten
Pflicht des Vermieters, einen in der Mietwohnung vorhandenen Telefonanschlusses zu erhalten
30. Juni 2025
1 Kommentar
4,3 ★ (29.064 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M mietet in einem Mehrfamilienhaus von V seit 2011 eine Wohnung, die einen Telefonanschluss hat. Die Telefonleitung verläuft vom Hausanschluss im Keller zur Wohnung. 2015 tritt ein Defekt dieser Leitung auf. M kann nicht mehr telefonieren und fordert von V Reparatur der Leitung.
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Einordnung des Falls
Pflicht des Vermieters, einen in der Mietwohnung vorhandenen Telefonanschlusses zu erhalten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M kann von V Reparatur verlangen, wenn der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Mietsache, den V zu erhalten verpflichtet ist (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB), einen funktionsfähigen Telefonanschluss umfasst.
Ja, in der Tat!
2. Der Umfang der Pflicht des Vermieters zur Gebrauchserhaltung richtet sich danach, was die Parteien als vertragsgemäß vereinbart haben.
Ja!
3. V schuldet auch ohne explizite Vereinbarung (ergänzende Vertragsauslegung) einen funktionsfähigen Telefonanschluss, sofern die Wohnung über eine sichtbare Telefonanschlussdose verfügt.
Genau, so ist das!
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