Abbruch von ebay-Auktion – VW Passat für 1 €?
11. Mai 2025
22 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V erstellt für seinen VW Passat eine eBay-Auktion mit einem Startgebot von 1 €. Kurz nach Beginn der Auktion möchte ein Freund des V den Passat kaufen. V bricht die Auktion ab. Zu diesem Zeitpunkt hat K bereits ein Gebot über 1 € abgegeben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abbruch von ebay-Auktion – VW Passat für 1 €?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat mit der Auktionseröffnung ein Angebot zum Verkauf des Passats an den Höchstbietenden abgegeben.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat durch sein Gebot von €1 die Annahme des Angebots erklärt.
Ja!
3. V hat sein Angebot durch das Abbrechen der Auktion widerrufen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Vertrag zwischen V und K ist wegen des groben Missverhältnisses zwischen Marktpreis und tatsächlichem Kaufpreis sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
5. K kann von V Übereignung und Übergabe des VWs Passat für €1 verlangen (§ 433 Abs. 1 BGB).
Ja!
Fundstellen
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