Abbruch von ebay-Auktion – VW Passat für 1 €?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V erstellt für seinen VW Passat eine eBay-Auktion mit einem Startgebot von 1 €. Kurz nach Beginn der Auktion möchte ein Freund des V den Passat kaufen. V bricht die Auktion ab. Zu diesem Zeitpunkt hat K bereits ein Gebot über 1 € abgegeben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abbruch von ebay-Auktion – VW Passat für 1 €?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat mit der Auktionseröffnung ein Angebot zum Verkauf des Passats an den Höchstbietenden abgegeben.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat durch sein Gebot von €1 die Annahme des Angebots erklärt.
Ja!
3. V hat sein Angebot durch das Abbrechen der Auktion widerrufen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Vertrag zwischen V und K ist wegen des groben Missverhältnisses zwischen Marktpreis und tatsächlichem Kaufpreis sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
5. K kann von V Übereignung und Übergabe des VWs Passat für €1 verlangen (§ 433 Abs. 1 BGB).
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Hanna
25.2.2020, 10:59:22
Habe ich richtig verstanden, dass V durch seine Handlung die Dauer zur Abgabe des Angebots wirksam verkürzt hat. So dass zwangsläufig K der Höchstbietender ist.
Eigentum verpflichtet 🏔️
15.5.2020, 19:30:54
De facto ja.
Eigentum verpflichtet 🏔️
15.5.2020, 19:41:25
Finde ihr bezieht euch hier zu allgemein auf die ebay AGB. Sicher werden diese AGB denen sich Angebotsersteller und Bietender im Verhältnis zu ebay unterworfen haben, bei der Auslegung nach
133, 157 BGBvon Angebot und Annahme zu berücksichtigen sein. Im Verhältnis von Verkäufer zu Käufer gelten diese AGB aber eben nicht direkt! Vgl. https://openjur.de/u/955387.html
Eigentum verpflichtet 🏔️
15.5.2020, 19:52:48
Insbesondere bei der Frage nach dem Widerruf. Da fehlt die Angabe, dass die AGB nicht direkt für den KV gelten.
Inuluca
9.7.2020, 18:02:23
Es wird gesagt ein Wucherähnliches Geschäft hat als Voraussetzung, dass die Leistung und Gegenleistung im extremen Missveehältniss stehen (~200 MW). Wofür steht "MW" ? Danke schonmal 😄
Marilena
9.7.2020, 18:25:10
Hi Inuluca, danke für die Frage! MW steht für Marktwert, glaube ich (recherchiere ich aber nochmal und ergänze es in der Aufgabe).
Inuluca
10.7.2020, 00:25:34
Okay! Vielen Dank!😄
ehemalige:r Nutzer:in
1.8.2022, 13:56:39
Ist es nicht aber mit den AGB Änderungen 2020 möglich Angebote zurückzunehmen oder erfolgte Gebote zu streichen aus “berechtigten Grund”?
Lukas_Mengestu
2.8.2022, 18:22:31
Hallo Eva, zwar ist der Verkäufer in besonderen Fällen berechtigt, sein Angebot wieder zu entfernen. Nach den aktuellen AGB von ebay ist dies aber nur zulässig, sofern ein berechtigter Grund vorliegt (vgl. § 7 Nr. 6 - https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nutzung-der-deutschen-ebaydienste?id=4259#%C2%A77%20Angebotsformate%20und%20Vertragsschluss). Als Beispiele für einen solchen Grund ist zB der Irrtum über bestimmte Eigenschaften oder den Zustand des Artikels (wäre zB auch ein Anfechtungsgrund) bzw. eine zwischenzeitlich eingetretene unverschuldete
Unmöglichkeit(https://www.ebay.de/help/selling/listings/selling-auctions/canceling-bid?id=4140). Der bloße Umstand, dass V es sich anders überlegt hat und er nun an seinen Freund verkaufen möchte, reicht dagegen nicht. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
sinaaaa
27.12.2022, 22:50:34
Woher weiß ich ob eine Willenserklärung widerrufbar ist?
cann1311
28.12.2022, 00:40:27
Sie sind es grundsätzlich, § 130 Abs. 2 BGB. Der Widerruf ist nach Zugang nicht mehr möglich.
Dogu
19.3.2024, 21:33:48
§ 130 I 2 BGB.
Robinski
16.4.2023, 17:55:58
Die letzte Frage ist etwas falsch formuliert. Es wird gefragt ob ein Anspruch auf
Übergabe und Übereignungzu einem Euro besteht. In der Aufgabenstellung wird aber von einem Gebot von über einem Euro gesprochen.
Nora Mommsen
17.4.2023, 14:29:26
Hallo Robsinski, danke für deine Rückmeldung. Ein Gebot über einen Euro, bedeutet dass ein Gebot in Höhe von 1 € abgegeben wurde. Der
Anspruch auf Übereignungund Übergabe gegen 1 € besteht also. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team