Zulässigkeit des Shill Bidding – eBay
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V versteigert seinen VW Golf auf eBay (Startpreis: 1 €, Marktwert: 10.000 €). D bietet 1 €. K bietet 1,50 €. Danach geben nur noch V (über ein Zweitkonto) und K wechselnd höhere Maximalgebote ab. Ks letztes Gebot beträgt 9.000 €. V ist mit seinem Zweitkonto am Ende Höchstbietender. K verlangt Übergabe und Übereignung des Pkw.
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Einordnung des Falls
Zulässigkeit des Shill Bidding – eBay
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat mit der Auktionseröffnung ein Angebot zum Verkauf des Golfs an den Höchstbietenden abgegeben.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat das Angebot mit seinem Zweitkonto als Höchstbietender angenommen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Rechtssicherheit in Internetauktionen gebietet es, Eigengebote als wirksam zu fingieren.
Nein, das trifft nicht zu!
4. K hat das Angebot des V zum Preis von 1,50 € angenommen.
Ja!
5. Der Vertrag ist sittenwidrig gemäß § 138 Abs. 1 BGB und aus diesem Grund nichtig.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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Illustration zum Fall