Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) durch Freilassen eines Vogels
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) durch Freilassen eines Vogels
2. April 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und O sind konkurrierende Züchter heimischer Singvögel. Um O zu schaden, öffnet T den Käfig eines seltenen und zur Züchtung eingesetzten Vogels des O. Der Vogel verlässt den Käfig und fliegt davon.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) durch Freilassen eines Vogels
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Vogel ist für T eine fremde Sache (§ 303 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat den Vogel beschädigt (§ 303 Abs. 1 StGB), indem er den Käfig geöffnet hat.
Nein!
3. T hat den Vogel zerstört (§ 303 Abs. 1 StGB), indem er den Käfig geöffnet hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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