Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Angebot und Annahme
Vertragsschluss mit Energieversorgungsunternehmen – konkludentes Angebot (Realofferte)
Vertragsschluss mit Energieversorgungsunternehmen – konkludentes Angebot (Realofferte)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pizzabäcker P zieht in eine neue Pizzeria ein. Ohne vorher das Energieversorgungsunternehmen E kontaktiert zu haben, steckt er den Stecker seines Pizzaofens in die Steckdose und verbraucht Strom für €350. E begehrt Zahlung.
Diesen Fall lösen 94,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vertragsschluss mit Energieversorgungsunternehmen – konkludentes Angebot (Realofferte)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Strom ist eine Sache im Sinne von § 433 Abs. 1 BGB.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auf den Stromlieferungsvertrag finden die Vorschriften des Kaufrechts entsprechende Anwendung.
Genau, so ist das!
3. E hat konkludent ein Angebot auf Abschluss eines Versorgungsvertrags abgegeben, indem er Elektrizität bereitgestellt hat (Realofferte).
Ja, in der Tat!
4. P hat das Angebot konkludent angenommen, indem er aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens E Elektrizität entnahm.
Ja!
5. Entgegen § 130 Abs. 1 BGB war der Zugang der Annahmeerklärung des P bei E entbehrlich (§ 151 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
6. E hat gegen P einen Anspruch auf Zahlung von 350 € (§§ 453 Abs. 1 S. 1 Alt. 2, 433 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
7 Tage kostenlos* ausprobieren