Vertragsschluss bei eBay Auktion
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V stellt seine dänische Porzellanvase „Lyngby“ zum Startgebot von 1 € als Auktionsgegenstand bei eBay ein. A, B und C geben Gebote ab. Kurz vor Ablauf der Auktionszeit gibt K ein Gebot über 150 € ab und ist damit bei Auktionsschluss die Höchstbietende.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vertragsschluss bei eBay Auktion
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei einer eBay-Auktion kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande (§ 156 S. 1 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Auktionseröffnung über die Vase zum Startpreis von 1 ist eine invitatio ad offerendum.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. K hat als bei Auktionsende Höchstbietende mit dem Gebot über 150 € das Angebot des V angenommen.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!