Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)
Schadensersatz statt der ganzen Leistung bei Teilunmöglichkeit/irreparabler Schlechtleistung
Schadensersatz statt der ganzen Leistung bei Teilunmöglichkeit/irreparabler Schlechtleistung
3. Juli 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V ein Wohnmobil. V weiß, dass die Reihe 13% mehr Kraftstoff verbraucht, als vom Hersteller angegeben. Dies kann nicht behoben werden. Dennoch verkauft sie K den Wagen. Als K dies entdeckt, möchte sie von V die Mehrkosten für ein vergleichbares Wohnmobil ersetzt haben.
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Einordnung des Falls
Schadensersatz statt der ganzen Leistung bei Teilunmöglichkeit/irreparabler Schlechtleistung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K kann von V die Mehrkosten als Schaden verlangen, wenn die Voraussetzungen der §§437 Nr. 3, 311a Abs. 2 BGB vorliegen.
Genau, so ist das!
2. Zwischen K und V besteht ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis.
Ja, in der Tat!
3. Durch die Übergabe des Fahrzeuges hat V ihre vertraglich geschuldete Pflicht erfüllt.
Nein!
4. V kann den Mangel beheben.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. V wusste, dass der Wagen mangelhaft war.
Ja, in der Tat!
6. K kann Schadensersatz statt der ganzen Leistung in Form der Mehrkosten des anderen Wohnmobils verlangen.
Ja!
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