Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Platzverweis Überblick
Platzverweis Überblick
4. April 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aktivist A setzt sich gegen Massentierhaltung ein. Er fährt nach Rheda Wiedenbrück und setzt sich mitten auf die Zufahrtsstraße zu einem großen Schlachtbetrieb. Polizistin P fordert A auf, die Einfahrt zu verlassen und diese nicht wieder zu betreten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Platzverweis Überblick
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gemäß (§ 34 Abs. 1 PolG NRW), kann die Polizei eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen (Platzverweis). Stellt (§ 34 Abs. 1 PolG NRW) die richtige Ermächtigungsgrundlage dar?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Platzverweis (§ 34 Abs. 1 PolG NRW) ist ein Realakt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der Platzverweis greift in die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) ein.
Nein!
4. Der Platzverweis greift in die allgemeine Handlungsfreiheit ein (Art. 2 Abs. 1 GG).
Genau, so ist das!
5. Der Platzverweis (§ 34 Abs. 1 PolG NRW) kann zur Abwehr einer abstrakten Gefahr erteilt werden.
Nein, das trifft nicht zu!
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