Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Platzverweis Überblick
Platzverweis Überblick
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aktivist A setzt sich gegen Massentierhaltung ein. Er fährt nach Rheda Wiedenbrück und setzt sich mitten auf die Zufahrtsstraße zu einem großen Schlachtbetrieb. Polizistin P fordert A auf, die Einfahrt zu verlassen und diese nicht wieder zu betreten.
Diesen Fall lösen 75,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Platzverweis Überblick
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gemäß (§ 34 Abs. 1 PolG NRW), kann die Polizei eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen (Platzverweis). Stellt (§ 34 Abs. 1 PolG NRW) die richtige Ermächtigungsgrundlage dar?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Platzverweis (§ 34 Abs. 1 PolG NRW) ist ein Realakt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der Platzverweis greift in die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) ein.
Nein!
4. Der Platzverweis greift in die allgemeine Handlungsfreiheit ein (Art. 2 Abs. 1 GG).
Genau, so ist das!
5. Der Platzverweis (§ 34 Abs. 1 PolG NRW) kann zur Abwehr einer abstrakten Gefahr erteilt werden.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jay Jay Okocha
12.10.2022, 16:17:27
Bei einer Frage habt ihr gesagt, dass die negative Bewegungsfreiheit von überwiegender Meinung nicht über Art. 2 II GG fällt, aber in ein oder zwei Fragen danach bejaht ihr den Eingriff in die negative Bewegungsfreiheit aus Art. 2 II GG. Ich glaube da ist etwas nicht ganz stimmig. Vielleicht stehe ich aber auch auf dem Schlauch LG
Laireme
16.10.2022, 17:19:03
Ist mir auch aufgefallen..
Juliaa
10.3.2023, 11:19:58
Verwirrt mich gerade auch.. Vielleicht könnte man dies nochmal erläutern :)
Alexander
23.3.2023, 18:49:21
soweit ich das sehe ist es in den Erläuterungen dann wieder so, dass der Eingriff verneint wird. Also ist glaube ich nur die Frage falsch formuliert
Dogu
6.1.2024, 14:09:00
Der Text verneint einen Eingriff in Art. 2 II 2 GG, die Technik verlangt aber eine Bejahung. Da stimmt was nicht.
Leo Lee
7.1.2024, 11:11:37
Hallo Dogu, vielen Dank für den Hinweis! Wir haben den Fehler nun entsprechend korrigiert :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo