Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Zurückbehaltungsrechte

Zurückbehaltungsrecht, allgemeines (§ 273 Abs. 1 BGB)

Schema: Zurückbehaltungsrecht, allgemeines (§ 273 Abs. 1 BGB)

9. November 2024

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Wie prüfst Du das Bestehen des allgemeinen Zurückbehaltungsrechts (§ 273 Abs. 1 BGB)?

  1. Wechselseitigkeit der Ansprüche

  2. Konnexität der Ansprüche

  3. Fälligkeit der Gegenansprüche

  4. Kein Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts

    1. Vertraglich

    2. Gesetzlich (z.B. §§ 175, 570, 596 Abs. 2, 393 analog BGB)

    3. Verstoß gegen Treu und Glauben, § 242 BGB

  5. Erhebung der Einrede

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