§ 528 BGB
27. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Herr H schenkt der Frau F eine wertvolle chinesische Vase im Wert von € 10.000. Ein Jahr später befindet sich der H in drastischen finanziellen Schwierigkeiten und ist nicht mehr in der Lage, seiner Ehefrau und seinen Kindern den Unterhalt zu zahlen. Er fordert daher von F die Vase zurück. F wendet ein, dass nur € 5.000 für seine Unterhaltspflichten benötigt werden (was zutrifft).
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