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§ 528 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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§§ 530-533 BGB Grundfall
Mutter M schenkt ihrer volljährigen Tochter T eine Goldkette. Sie vereinbart mit T, dass das Geschenk unwiderruflich ist. Ts Freude über die Kette währt nicht lange, als sie erfährt, dass ihr Bruder ein Auto geschenkt bekommen hat. T fährt wutentbrannt zu M und schlägt und beleidigt diese mehrmals schwer. M verlangt daraufhin die Kette zurück.

gemischte Schenkung
Onkel O will seinem Neffen N etwas Gutes tun und bietet ihm mündlich deshalb sein Auto im Wert von €50.000 für €20.000 an. N erklärt sich mit diesem großzügigen Geschenk einverstanden. Eine Woche später verlangt O von N nun doch den Verkehrswert von €50.000, N besteht auf den vereinbarten Preis von €20.000.