gemischte Schenkung
4. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Onkel O will seinem Neffen N etwas Gutes tun und bietet ihm mündlich deshalb sein Auto im Wert von €50.000 für €20.000 an. N erklärt sich mit diesem großzügigen Geschenk einverstanden. Eine Woche später verlangt O von N nun doch den Verkehrswert von €50.000, N besteht auf den vereinbarten Preis von €20.000.
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Einordnung des Falls
gemischte Schenkung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Weil das Auto unter Wert verkauft wird, liegt eine gemischte Schenkung vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. O und N sind sich einig, dass der Mehrwert des Autos gegenüber des Kaufpreis unentgeltlich zugewendet werden soll, sodass eine gemischte Schenkung vorliegt.
Ja, in der Tat!
3. Auf den Vertrag zwischen O und N ist nach h.M. Schenkungsrecht anwendbar.
Ja!
4. Der Vertrag zwischen O und N ist nach §§ 518, 125 BGB nichtig.
Genau, so ist das!
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