gemischte Schenkung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Onkel O will seinem Neffen N etwas Gutes tun und bietet ihm mündlich deshalb sein Auto im Wert von €50.000 für €20.000 an. N erklärt sich mit diesem großzügigen Geschenk einverstanden. Eine Woche später verlangt O von N nun doch den Verkehrswert von €50.000, N besteht auf den vereinbarten Preis von €20.000.
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Einordnung des Falls
gemischte Schenkung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Weil das Auto unter Wert verkauft wird, liegt eine gemischte Schenkung vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. O und N sind sich einig, dass der Mehrwert des Autos gegenüber des Kaufpreis unentgeltlich zugewendet werden soll, sodass eine gemischte Schenkung vorliegt.
Ja, in der Tat!
3. Auf den Vertrag zwischen O und N ist nach h.M. Schenkungsrecht anwendbar.
Ja!
4. Der Vertrag zwischen O und N ist nach §§ 518, 125 BGB nichtig.
Genau, so ist das!
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