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Grundrechte

Verhältnismäßige Beschränkung bei mehreren erkennungsdienstlichen Maßnahmen (BVerfG, Beschl. v. 29.07.2022 - 2 BvR 54/22)

Verhältnismäßige Beschränkung bei mehreren erkennungsdienstlichen Maßnahmen (BVerfG, Beschl. v. 29.07.2022 - 2 BvR 54/22)

26. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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inkl. GG-Änderung 2024

Die Polizei (P) ermittelt gegen A wegen Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 2 StGB). Fingerabdrücke hat A nicht hinterlassen, er wurde aber von Z am Tatort gesehen. Z erklärt, in der Lage zu sein, den Täter wiederzuerkennen. Zur Sachverhaltsaufklärung ordnet P gemäß § 81b Abs. 1 Alt. 1 StPO Fotoaufnahmen, Finger- und Handabdrücke von A an.

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