Beitragspflicht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Jurahasen-GbR besteht aus H1 und H2. Der alleinvertretungsbefugte H1 hatte mit Gläubiger G vereinbart, dass G der GbR ein Darlehen über €5.000 gewährt. Als die Darlehensrückzahlung ein Jahr später fällig wird, ist die GbR dazu nicht in der Lage. Weil G aber die Geschäftsidee für genial hält, möchte er statt der Rückzahlung nun am liebsten der Gesellschaft beitreten.
Diesen Fall lösen 94,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Beitragspflicht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat eine Forderung gegen die Jurahasen-GbR selbst.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Gesellschafter einer GbR haben Beiträge für die Gesellschaft zu erbringen.
Ja, in der Tat!
3. Die Beiträge müssen physische Arbeitsleistungen sein, sodass ein Erlass der Forderung keinen Beitrag darstellen kann.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Maitre68
26.4.2024, 10:40:59
G wird GesellschaftER, nicht Gesellschaft.
Leo Lee
26.4.2024, 14:52:37
Hallo Maitre68, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat hatte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen, weshalb wir den Text nun entsprechend korrigiert haben. Wir bedanken uns bei dir vielmals dafür, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo