Gesellschaft bürgerlichen Rechts: 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Gesellschaft bürgerlichen Rechts für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrechtliche Nebengebiete > Gesellschaftsrecht

Keine Einzelwirkung bei § 721 BGB

Verkäufer V verkauft der City-Service-GbR, die aus den Gesellschaftern A und B besteht, 2020 einen neuen Ofen. Der GbR fehlt es jedoch an Geld. Nachdem A und B 2022 im Namen der Gesellschaft ein Anerkenntnis abgegeben haben, verzichtet V deshalb zunächst darauf, seinen Kaufpreisanspruch geltend zu machen. 2024 will V dann A persönlich in Anspruch nehmen; A beruft sich auf Verjährung.

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Zivilrechtliche Nebengebiete > Gesellschaftsrecht

Aufwendungsersatz für Geschäftsführungsmaßnahmen

In der A&B-GbR haben A und B ihre geschuldeten Einlagen geleistet. A ist allein zur Geschäftsführung und Vertretung befugt. Als Lieferantin L eine Rechnung an die A&B-GbR ausstellt, bezahlt A sie für die GbR von ihrem Privatkonto, denn das Gesellschaftskonto ist leer.

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Zivilrechtliche Nebengebiete > Gesellschaftsrecht

Gesetzlicher Ausgangsfall §§ 709, 714

A und B sind Gesellschafter einer Pizzeria mit Lieferdienst, der City-Service GbR. Weder Geschäftsführung noch Vertretung sind im Gesellschaftsvertrag geregelt. A kauft namens der Gesellschaft bei D eine neue Pizzaschaufel, die groß genug für Jumbo-Pizzen ist. B weiß von dem Kauf nichts.

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Zivilrechtliche Nebengebiete > Gesellschaftsrecht

Keine Rechtsfähigkeit / Innengesellschaft

Die drei Lehrer A, B und C jagen den großen Reichtum und schließen sich zu einer Lotto-Tippgemeinschaft zusammen. Jeder von ihnen zahlt dafür wöchentlich €100 ein und sie legen zu dritt eine Zahlenkombination fest, auf die sie fortan wetten. A ist dafür verantwortlich, jede Woche den Lottoschein auszufüllen, den er dann unter eigenem Namen bei der Lotto-Annahmestelle abgibt.

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Zivilrechtliche Nebengebiete > Gesellschaftsrecht

Besitzfähigkeit

Die Refurbish-GbR besteht aus den Gesellschaftern G1 und G2. G1 verzockt sich privat beim Aktienhandel und braucht frisches Geld. Deshalb veräußert er heimlich sein Diensthandy, das von der GbR bereitgestellt wurde, an den ahnungslosen A. G2 ist mit solchen Geschäften nicht einverstanden.