Gesellschaft bürgerlichen Rechts: 30 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 30 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Gesellschaft bürgerlichen Rechts für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Immobilienerwerb & Veräußerung durch GbR
S und T gründen die Immo-GbR (I) und lassen diese ins Gesellschaftsregister eintragen (eGbR). Im Namen der I erwerben sie ein Grundstück. I wird ins Grundbuch eingetragen. Später scheidet S aus und B tritt als neuer Gesellschafter ein. Der Wechsel wird im Register nicht eingetragen. T will das Grundstück an K veräußern. Als B widerspricht, nimmt T einfach S mit zum Notar. K weiß von nichts.

actio pro socio im Außenverhältnis
Die Crypto-GbR besteht aus den Schwestern S1 und S2 sowie dem Freund F. Sie hat einen Anspruch gegen Kundin K in Höhe von €500. Weil S2 die K gerne mag, weigert sich S2 jedoch trotz Aufforderung durch S1, den Anspruch gegen K durchzusetzen.

actio pro socio

Erhöhung der Beitragspflicht
A, B und C hatten die 3D-Druck-GbR gegründet und gesellschaftsvertraglich eine Einlage von €5.000 pro Kopf vereinbart. Jetzt beschließen A und B, dass jeder Gesellschafter weitere €5.000 leisten muss, damit ein neues wichtiges 3D-Druckermodell erworben werden kann. C weigert sich.

Beitragspflicht
Die Jurahasen-GbR besteht aus H1 und H2. Der alleinvertretungsbefugte H1 hatte mit Gläubiger G vereinbart, dass G der GbR ein Darlehen über €5.000 gewährt. Als die Darlehensrückzahlung ein Jahr später fällig wird, ist die GbR dazu nicht in der Lage. Weil G aber die Geschäftsidee für genial hält, möchte er statt der Rückzahlung nun am liebsten der Gesellschaft beitreten.

Zwangsvollstreckung bei der GbR
Die Schwestern S1 und S2 betreiben die Autoreparatur-GbR und kaufen bei V eine neue Hebebühne. Trotz mehrmaliger Aufforderungen zahlt weder die GbR noch zahlen die S1 und S2. V will seine Forderung durchsetzen.

Gesamtschuld zwischen Gesellschaftern untereinander
Die Schwestern S1 und S2 betreiben die Autoreparatur-GbR und kaufen bei V eine neue Hebebühne. Als V von S1 Bezahlung verlangt, meint diese, die schulde nur den halben Kaufpreis. Die andere Hälfte müsse sich V von ihrer Schwester S2 holen.

Keine Einzelwirkung bei § 721 BGB
Verkäufer V verkauft der City-Service-GbR, die aus den Gesellschaftern A und B besteht, 2020 einen neuen Ofen. Der GbR fehlt es jedoch an Geld. Nachdem A und B 2022 im Namen der Gesellschaft ein Anerkenntnis abgegeben haben, verzichtet V deshalb zunächst darauf, seinen Kaufpreisanspruch geltend zu machen. 2024 will V dann A persönlich in Anspruch nehmen; A beruft sich auf Verjährung.

Persönliche Gesellschafterhaftung auch für deliktische Forderungen
Kunde K übergibt der aus S1 und S2 bestehenden Autoreparatur-GbR seinen BMW zur Reparatur. S1 ist bei der Probefahrt unachtsam und schaut auf ihr Handy, statt auf die Straße. Sie baut einen Unfall, indem sie Radfahrer R anfährt und verletzt.

Persönliche Haftung der GbR Gesellschafter
Die Brüder B1 und B2 betreiben die Cloud-GbR, in der sie Cloud-Speicher für Studenten anbieten. B1 ist alleinvertretungsberechtigt und bestellt bei V neue Festplatten, laut Vertrag „für die Cloud-GbR“. Die GbR ist jedoch vermögenslos.

Deliktische Schadensersatzpflichten
Der nächste Kunde der Autoreparatur-GbR von S1 und S2 übergibt S1 seinen BMW zur Reparatur. Wieder ist sie bei der Probefahrt unachtsam und schaut auf ihr Handy, statt auf die Straße. Sie baut einen Unfall, indem sie Radfahrer R anfährt und verletzt, und dabei auch noch den BMW beschädigt.

Vertragliche Schadensersatzpflichten
Die Schwestern S1 und S2 betreiben die Autoreparatur-GbR. Als Kunde K seinen defekten Porsche zur Reparatur abgibt, unternimmt S1 mit diesem eine Probefahrt, um die Quelle des Defekts zu erforschen. Sie fährt dabei aber fahrlässig gegen eine Laterne.

Verpflichtung der GbR
Die Brüder B1 und B2 betreiben die Cloud-GbR, in der sie Cloud-Speicher für Studierende anbieten. B1 ist alleinvertretungsberechtigt und bestellt bei V neue Festplatten, laut Vertrag „für die Cloud-GbR“.
Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis
In der ABC-GbR leitet die Gesellschafterin A wiederholt Verkaufserlöse auf ihr Privatkonto um. Als die anderen Gesellschafterinnen B und C davon erfahren, wollen sie A von der Geschäftsführung ausschließen.
Aufwendungsersatz für Geschäftsführungsmaßnahmen
In der A&B-GbR haben A und B ihre geschuldeten Einlagen geleistet. A ist allein zur Geschäftsführung und Vertretung befugt. Als Lieferantin L eine Rechnung an die A&B-GbR ausstellt, bezahlt A sie für die GbR von ihrem Privatkonto, denn das Gesellschaftskonto ist leer.
Grundlagengeschäft
Die Studentinnen S1 und S2 haben schon vor längerer Zeit die Jura-Nachhilfe-GbR gegründet. Im Gesellschaftsvertrag sind Einzelgeschäftsführungs- und -vertretungsbefugnis vereinbart. Eines Tages meint S1, Nachhilfeunterricht habe keine Zukunft, Sport hingegen schon. Daher will sie das bisherige Büro zu einem Fitnessraum umfunktionieren und Geräte anschaffen.
Wirkung des Widerspruchs gegen Geschäftsführungsmaßnahme eines GbR-Gesellschafters
A und B machen sich nach dem zweiten Examen mit der A & B Rechtsanwälte GbR selbständig. Jede von ihnen darf ohne die andere die Geschäfte der GbR führen und die Gesellschaft vertreten. A möchte für die Gesellschaft einen teuren Audi R8 als neuen Geschäftswagen kaufen. B widerspricht, das sei viel zu teuer für eine Kanzlei ohne Mandanten. A kauft den Audi trotzdem im Namen der GbR.
Einzelgeschäftsführung (§ 715 Abs. 4 BGB)
A und B sind Gesellschafter der neu gegründeten Copyshop-GbR. Sie haben vereinbart, dass jeder von ihnen ohne den anderen die Geschäfte der GbR führen darf. A kauft ohne Kenntnis des B für die Gesellschaft einen Hochgeschwindigkeits-Kopierer.
Gesetzlicher Ausgangsfall §§ 709, 714
A und B sind Gesellschafter einer Pizzeria mit Lieferdienst, der City-Service GbR. Weder Geschäftsführung noch Vertretung sind im Gesellschaftsvertrag geregelt. A kauft namens der Gesellschaft bei D eine neue Pizzaschaufel, die groß genug für Jumbo-Pizzen ist. B weiß von dem Kauf nichts.
Schwerwiegender Mangel 2
Die Studentinnen S1, S2 und S3 wollen Schülern Nachhilfe geben und dafür die Nachhilfe-GbR gründen. Sie einigen sich auf einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag. Die 17-jährige S3 ist aber als einzige der drei minderjährig und wird bei dem Vertragsschluss nicht vertreten. Im Anschluss geben sie vielen Schülern Nachhilfe.
Schwerwiegender Mangel 1
Die Steuerberater S1 und S2 wollen sich zu einer GbR zusammenschließen. Deren Zweck soll es sein, reichen Privatpersonen bei der möglichst verdeckten Steuerhinterziehung zu helfen. In der Folgezeit hilft die GbR einigen Personen gegen stattliche Honorare durch immer neue Methoden unentdeckt bei der Steuerhinterziehung.
Vertreter ohne Vertretungsmacht
Beteiligung Minderjähriger
Vater V will mit seiner 14-jährigen Tochter T eine GbR gründen, in der sie einen An- und Verkauf von seltenen Pokemon-Karten betreiben. V hat das dafür notwendige Kapital, T die Expertise.
Form des Gesellschaftsvertrags / kein § 311b I
Form des Gesellschaftsvertrags / 311b I
A und B einigen sich darauf, die Wolljacken-GbR zu gründen und aus der Wolle bedrohter Schafrassen Jacken herzustellen. Dafür halten sie im schriftlichen Gesellschaftsvertrag fest, dass A €10.000 auf das Gesellschaftskonto einzahlen und B sein kleines bebautes Grundstück auf dem Land an die Gesellschaft übereignen soll, um dort ein Büro einzurichten.
Keine Rechtsfähigkeit / Innengesellschaft
Die drei Lehrer A, B und C jagen den großen Reichtum und schließen sich zu einer Lotto-Tippgemeinschaft zusammen. Jeder von ihnen zahlt dafür wöchentlich €100 ein und sie legen zu dritt eine Zahlenkombination fest, auf die sie fortan wetten. A ist dafür verantwortlich, jede Woche den Lottoschein auszufüllen, den er dann unter eigenem Namen bei der Lotto-Annahmestelle abgibt.
Besitzfähigkeit
Partei- und Prozessfähigkeit
Die Gurken-GbR besteht aus den Gesellschaftern G1 und G2. Sie hatte schon vor einem Jahr für €5.000 Gurkengläser bei Hersteller H gekauft, die Rechnung jedoch nie beglichen. H will klagen.
gemeinsamer Zweck + Förderpflicht / Abgrenzung partiarisches Darlehen
Die beiden frisch gebackenen Assessoren A und B wollen keine Anwälte werden, sondern gründen das Repetitorium Fuchsrep-GbR. Ihr gemeinsamer Mentor Professor P beteiligt sich gegen 5% vom Gewinn an der Finanzierung der GbR, indem er €10.000 zur Verfügung stellt. Die Rückzahlung soll nach fünf Jahren erfolgen.
gemeinsamer Zweck / Abgrenzung Bruchteilsgemeinschaft 2
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