
Zivilrechtliche Nebengebiete > Gesellschaftsrecht
actio pro socio im Außenverhältnis
Die Crypto-GbR besteht aus den Schwestern S1 und S2 sowie dem Freund F. Sie hat einen Anspruch gegen Kundin K in Höhe von €500. Weil S2 die K gerne mag, weigert sich S2 jedoch trotz Aufforderung durch S1, den Anspruch gegen K durchzusetzen.

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Keine Einzelwirkung bei § 721 BGB
Verkäufer V verkauft der City-Service-GbR, die aus den Gesellschaftern A und B besteht, 2020 einen neuen Ofen. Der GbR fehlt es jedoch an Geld. Nachdem A und B 2022 im Namen der Gesellschaft ein Anerkenntnis abgegeben haben, verzichtet V deshalb zunächst darauf, seinen Kaufpreisanspruch geltend zu machen. 2024 will V dann A persönlich in Anspruch nehmen; A beruft sich auf Verjährung.
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Vertreter ohne Vertretungsmacht
A sucht einen Partner für die Gründung einer Beratungs-GbR, in der er junge Podcaster beraten will. Auf einem Date erzählt er Mutter M davon; M meint, ihre Tochter T wäre die perfekte Partnerin. Kurzerhand schließen A und M im Namen der T einen Gesellschaftsvertrag. A beginnt sofort, Podcaster unter Vertrag zu nehmen; T will davon nichts wissen, denn sie wollte das ja gar nicht.