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Kündigung des Geselllschaftsvertrags
Die Schwestern S1 und S2 betreiben die Buchbindungs-GbR, die auf unbestimmte Zeit bestehen soll. Nach zuletzt roten Zahlen erklärt S1 der S2 die Kündigung des Gesellschaftsvertrags, um nicht noch mehr Geld zu verbrennen. Tags darauf möchte S1 die Gesellschaft doch gern weiterführen.
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Keine Einzelwirkung bei § 721 BGB
Verkäufer V verkauft der City-Service-GbR, die aus den Gesellschaftern A und B besteht, 2020 einen neuen Ofen. Der GbR fehlt es jedoch an Geld. Nachdem A und B 2022 im Namen der Gesellschaft ein Anerkenntnis abgegeben haben, verzichtet V deshalb zunächst darauf, seinen Kaufpreisanspruch geltend zu machen. 2024 will V dann A persönlich in Anspruch nehmen; A beruft sich auf Verjährung.
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Aufwendungsersatz für Geschäftsführungsmaßnahmen
In der A&B-GbR haben A und B ihre geschuldeten Einlagen geleistet. A ist allein zur Geschäftsführung und Vertretung befugt. Als Lieferantin L eine Rechnung an die A&B-GbR ausstellt, bezahlt A sie für die GbR von ihrem Privatkonto, denn das Gesellschaftskonto ist leer.
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Gesetzlicher Ausgangsfall §§ 709, 714
A und B sind Gesellschafter einer Pizzeria mit Lieferdienst, der City-Service GbR. Weder Geschäftsführung noch Vertretung sind im Gesellschaftsvertrag geregelt. A kauft namens der Gesellschaft bei D eine neue Pizzaschaufel, die groß genug für Jumbo-Pizzen ist. B weiß von dem Kauf nichts.
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Keine Rechtsfähigkeit / Innengesellschaft
Die drei Lehrer A, B und C jagen den großen Reichtum und schließen sich zu einer Lotto-Tippgemeinschaft zusammen. Jeder von ihnen zahlt dafür wöchentlich €100 ein und sie legen zu dritt eine Zahlenkombination fest, auf die sie fortan wetten. A ist dafür verantwortlich, jede Woche den Lottoschein auszufüllen, den er dann unter eigenem Namen bei der Lotto-Annahmestelle abgibt.
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Besitzfähigkeit
Die Refurbish-GbR besteht aus den Gesellschaftern G1 und G2. G1 verzockt sich privat beim Aktienhandel und braucht frisches Geld. Deshalb veräußert er heimlich sein Diensthandy, das von der GbR bereitgestellt wurde, an den ahnungslosen A. G2 ist mit solchen Geschäften nicht einverstanden.