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Gesellschaft bürgerlichen Rechts: 30 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 30 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Gesellschaft bürgerlichen Rechts für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Grundstückserwerb und Veräußerung durch die GbR – Vertretungsbefugnis und Registerwirkung

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

actio pro socio – Durchsetzung gesellschaftsbezogener Ansprüche im Außenverhältnis

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

actio pro socio

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Erhöhung der Beitragspflicht in der GbR

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Beitragspflicht

Die Jurahasen-GbR besteht aus H1 und H2. Der alleinvertretungsbefugte H1 hatte mit Gläubiger G vereinbart, dass G der GbR ein Darlehen über €5.000 gewährt. Als die Darlehensrückzahlung ein Jahr später fällig wird, ist die GbR dazu nicht in der Lage. Weil G aber die Geschäftsidee für genial hält, möchte er statt der Rückzahlung nun am liebsten der Gesellschaft beitreten.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Zwangsvollstreckung bei der GbR

Die Schwestern S1 und S2 betreiben die Autoreparatur-GbR und kaufen bei V eine neue Hebebühne. Trotz mehrmaliger Aufforderungen zahlt weder die GbR noch zahlen die S1 und S2. V will seine Forderung durchsetzen.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Gesamtschuld zwischen Gesellschaftern untereinander

Die Schwestern S1 und S2 betreiben die Autoreparatur-GbR und kaufen bei V eine neue Hebebühne. Als V von S1 Bezahlung verlangt, meint diese, die schulde nur den halben Kaufpreis. Die andere Hälfte müsse sich V von ihrer Schwester S2 holen.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Einzelwirkung der Gesellschaftsschuld auf die Gesellschafterhaftung (§ 721 BGB)

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Persönliche Haftung der GbR-Gesellschafter für deliktische Gesellschaftsschulden

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Persönliche Haftung der GbR-Gesellschafter

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Deliktische Schadensersatzpflichten

Der nächste Kunde der Autoreparatur-GbR von S1 und S2 übergibt S1 seinen BMW zur Reparatur. Wieder ist sie bei der Probefahrt unachtsam und schaut auf ihr Handy, statt auf die Straße. Sie baut einen Unfall, indem sie Radfahrer R anfährt und verletzt, und dabei auch noch den BMW beschädigt.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Vertragliche Schadensersatzpflichten bei der GbR

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Verpflichtung der GbR

Die Brüder B1 und B2 betreiben die Cloud-GbR, in der sie Cloud-Speicher für Studierende anbieten. B1 ist alleinvertretungsberechtigt und bestellt bei V neue Festplatten, laut Vertrag „für die Cloud-GbR“.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis

In der ABC-GbR leitet die Gesellschafterin A wiederholt Verkaufserlöse auf ihr Privatkonto um. Als die anderen Gesellschafterinnen B und C davon erfahren, wollen sie A von der Geschäftsführung ausschließen.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Aufwendungsersatz für Geschäftsführungsmaßnahmen

In der A&B-GbR haben A und B ihre geschuldeten Einlagen geleistet. A ist allein zur Geschäftsführung und Vertretung befugt. Als Lieferantin L eine Rechnung an die A&B-GbR ausstellt, bezahlt A sie für die GbR von ihrem Privatkonto, denn das Gesellschaftskonto ist leer.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Gesellschaftszweckänderung als Grundlagengeschäft

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Wirkung des Widerspruchs gegen Geschäftsführungsmaßnahme eines GbR-Gesellschafters

A und B machen sich nach dem zweiten Examen mit der A & B Rechtsanwälte GbR selbständig. Jede von ihnen darf ohne die andere die Geschäfte der GbR führen und die Gesellschaft vertreten. A möchte für die Gesellschaft einen teuren Audi R8 als neuen Geschäftswagen kaufen. B widerspricht, das sei viel zu teuer für eine Kanzlei ohne Mandanten. A kauft den Audi trotzdem im Namen der GbR.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Einzelgeschäftsführung (§ 715 Abs. 4 BGB)

A und B sind Gesellschafter der neu gegründeten Copyshop-GbR. Sie haben vereinbart, dass jeder von ihnen ohne den anderen die Geschäfte der GbR führen darf. A kauft ohne Kenntnis des B für die Gesellschaft einen Hochgeschwindigkeits-Kopierer.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Gesetzliche Geschäftsführung und Vertretung in der GbR (§§ 709, 714 BGB)

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Schwerwiegender Mangel: Minderjährigkeit als Gründungshindernis?

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsvertrag mit verbotenem Zweck – schwerwiegender Mangel

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Vertreter ohne Vertretungsmacht bei Gesellschaftsgründung

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Beteiligung Minderjähriger

Vater V will mit seiner 14-jährigen Tochter T eine GbR gründen, in der sie einen An- und Verkauf von seltenen Pokemon-Karten betreiben. V hat das dafür notwendige Kapital, T die Expertise.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Form des Gesellschaftsvertrags – Grundstücksgeschäfte ohne § 311b Abs. 1 BGB

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Form des Gesellschaftsvertrags (§ 311b Abs. 1 BGB)

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Innengesellschaft – Rechtsfähigkeit der GbR

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Besitzfähigkeit von Gesellschaften bürgerlichen Rechts

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Partei- und Prozessfähigkeit

Die Gurken-GbR besteht aus den Gesellschaftern G1 und G2. Sie hatte schon vor einem Jahr für €5.000 Gurkengläser bei Hersteller H gekauft, die Rechnung jedoch nie beglichen. H will klagen.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Gemeinsamer Zweck und Förderpflicht – Abgrenzung zum partiarischen Darlehen

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Gemeinsamer Zweck als Abgrenzungskriterium zwischen GbR und Bruchteilsgemeinschaft