actio pro socio
16. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Crypto-GbR besteht aus den Schwestern S1 und S2 sowie dem Freund F der S2. Laut Gesellschaftsvertrag ist jeder Gesellschafter zur Erbringung einer Einlage in Höhe von €5.000 verpflichtet, die jedoch F noch nicht erbracht hat. Trotz Aufforderung durch S1 weigert sich die alleingeschäfts- und vertretungsbefugte S2, ihren Freund F auf Leistung der Einlage zu verklagen.
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