actio pro socio
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Crypto-GbR besteht aus den Schwestern S1 und S2 sowie dem Freund F der S2. Kraft Gesellschaftsvertrages jeder Gesellschafter zur Erbringung einer Einlage in Höhe von €5.000 verpflichtet, die jedoch F noch nicht erbracht hat. Trotz Aufforderung durch S1 weigert sich die alleingeschäfts- und vertretungsbefugte S2, ihren Freund F auf Leistung der Einlage zu verklagen.
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Einordnung des Falls
actio pro socio
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F schuldet S1 und S2 jeweils €2.500.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Grundsätzlich muss die alleingeschäfts- und vertretungsbefugte S2 den Anspruch gegen F für die Gesellschaft geltend machen.
Genau, so ist das!
3. Solange S2 nicht gegen F vorgeht, kann der Anspruch der Gesellschaft von niemandem durchgesetzt werden.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die actio pro socio ist ein Fall der Prozessstandschaft.
Ja!
5. Geht S1 im Wege der actio pro socio vor, erhält sie auch die Leistung selbst.
Nein, das ist nicht der Fall!
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