Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB
Gesundheitsschädigung (§ 223 StGB)
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Definition: Gesundheitsschädigung (§ 223 StGB)
6. Mai 2026
14 Kommentare
Definiere den Begriff „Gesundheitsschädigung“ (§ 223 StGB):
Eine Schädigung der Gesundheit ist das Hervorrufen oder Steigern eines, wenn auch nur vorübergehenden pathologischen Zustands, unabhängig davon, ob das Opfer zuvor gesund war oder ob eine Vorschädigung bestand.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Julian
10.6.2023, 20:08:51
Der Strafrechtsprofessor unserer Universität sieht in seiner
Definitionneben den Kriterien des „Hervorrufens“ oder „Steigerns“ auch das Kriterium des „Aufrechterhaltes“ als Alternative… Ist das eine m.M. oder vertretbar?
lennart20
10.6.2023, 20:21:48
Vertretbar
Lukas_Mengestu
16.6.2023, 18:43:31
Hallo Julian, sehr gute Nachfrage. In der Tat liest man häufig, dass auch das Aufrechterhalten umfasst ist. An sich erfasst § 223 StGB tatbestandlich allerdings nur die Verletzung des Rechtsgutes, aber nicht die Unterlassung einer Wiederherstellung oder Besserstellung des Rechtsgutes. Soweit man also das Aufrechterhalten in die
Definitionaufnimmt, muss man bei der Subsumtion etwas aufpassen. Führt die Nichtbehandlung zu einer Verschlimmerung, dann liegt eine Gesundheitsschädigung (durch Unterlassen, §§ 223, 13 StGB) vor. Hätte eine Behandlung lediglich den Heilungsprozess beschleunigt und bleibt ohne weiteres Zutun der status quo gleich, so fehlt es an einer Gesundheitsschädigung (MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl. 2021, StGB § 223 Rn. 56). Um hier nicht durcheinander zu geraten, haben wir uns insoweit für die
Definitionaus dem Fischer-Kommentar entschieden, der auch als Hilfsmittel für das zweite Staatsexamen zugelassen ist. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Insa
22.7.2024, 18:34:29
Liebes
Jura FuchsTeam, zu Anfang des Kapitels habt ihr folgendes geschrieben: „Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines nicht nur unerheblichen krankhaften (= pathologischen) Zustandes. Krankhaft ist der vom Normalzustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweichende Zustand.“ mMn ist es etwas verwirrend, dass ihr zu Beginn das Merkmal „nicht nur unerheblich“ mit aufnehmt, es bei der
Definitiondann aber wieder ablehnt. Vielleicht ließe sich das vereinheitlichen.
anna.nass
21.2.2025, 13:55:45
Stimme Insa zu. Könntet ihr das anpassen? Gerade weil die KI es sonst gerne verwechselt...
Lena23
28.7.2025, 11:33:20
Stimme dem auch zu. Ich hatte mir die
Definitionauch vom Anfang des Kapitels abgeschrieben. Und das macht hier
jaschon einen großen Unterschied.
cSchmitt
5.1.2026, 13:21:05
Wenn das, was @[Lukas_Mengestu](136780) sagt, zutrifft, verstehe ich nicht, warum dann zwei Fälle die Gesundheitsschädigung durch Unterlassen feststellen, wenn die fehlende Behandlung lediglich den pathologischen Zustand aufrecht erhält; also nicht verbessert. Denn hier wird
jadavon gesprochen, dass die Gesundheitsschädigung bei einem Aufrechterhalten (weder hervorrufen noch steigern) erst dann gegeben ist, wenn sich dadurch der körperliche Zustand verschlimmert. Das erscheint mir zunächst widersprüchlich. Ich wäre froh, wenn das aufgeklärt werden könnte.
Moritz
3.3.2026, 14:34:20
@[cSchmitt](298573) Die Frage habe ich mir auch gestellt. Ich vermute, dass in den anderen beiden Aufgaben einfach der anderen Ansicht gefolgt wurde, wonach ein "Aufrechterhalten" genügt.
Juraganter
26.6.2025, 11:35:05
Der Zusatz "unabhängig davon, ob das Opfer zuvor gesund war oder ob eine Vorschädigung bestand" scheint reichlich redundant, da das
jazwangsläufig in Hervorrufen (= Opfer war zuvor gesund oder hatte zumindest nicht diesen konkreten krankhaften Zustand) bzw. Steigern (= Opfer hatte diesen krankhaften zustand zuvor, dieser wurde jedoch durch den Täter weiter verstärkt) enthalten ist. Insofern ist es für mich unverständlich, dass Foxxy das nicht akzeptiert ohne diesen Zusatz ...
Lota Coffee
21.8.2025, 20:01:01
Habe ich auch noch nie so gesehen in der
Definitionund erscheint überflüssig, wenn nur eine generelle
Definitionohne Bezug auf einen konkreten Sachverhalt gegeben werden soll.
Jacob-§
27.11.2025, 10:56:27
Sehe ich genauso, vor allem auch deshalb, weil die
Definitionso in keiner anderen Aufgabe aufgetaucht ist.
lus_thoughtfullspot
23.3.2026, 07:24:00
