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Unzureichende Umsetzung einer Richtlinie bei inhaltlicher Abweichung der nationalen Regelung
Sachverhalt
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Unzureichende Umsetzung bei überschießender Regelung im nationalen Recht
Zur Vermeidung irreführender und missbräuchlicher Werbung regelt die Richtlinie über Arzneimittelwerbung abschließend, was im Rahmen von Arzneimittelwerbung unzulässig ist. Das deutsche Umsetzungsgesetz regelt Werbung strenger als die Richtlinie und enthält weitergehende Verbote.
Richtlinienumsetzung – überschießende nationale Regelung
Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sieht vor, dass Verkäufer bei Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs die Kosten zu tragen haben, die notwendig sind für Ein- und Ausbau eines als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts. Der deutsche Gesetzgeber hat dies in § 439 Abs. 3 BGB umgesetzt.