
Öffentliches Recht > Europarecht
„Mangold“
Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie gegen Altersdiskriminierung ist abgelaufen. Deutschland hat jedoch eine Zusatzfrist in Anspruch genommen. Der 56-Jährige M wird ohne sachliche Begründung befristet angestellt. Dies ist gemäß § 14 Abs. 3 TzBfG für Personen ab 52 Jahren zulässig.

Öffentliches Recht > Europarecht
Vorwirkung von Richtlinien (Kommission ./. Belgien)
Die Richtlinie über Betriebsbeschränkungen an Flughäfen sieht eine Umsetzungsfrist bis zum 28.09. vor. Drei Monate vor Ablauf der Frist erlässt Mitgliedsstaates B eine Vorschrift, welche die Richtlinie nicht umsetzt, sondern nach einem anderen Ansatz Betriebsbeschränkungen anordnet.