Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Fehlgeschlagener Versuch - Sinnlosigkeit 2
Fehlgeschlagener Versuch - Sinnlosigkeit 2
21. Mai 2025
10 Kommentare
4,7 ★ (9.189 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T möchte den O töten. Dafür möchte sie ihn auf einem nächtlichen Spaziergang überraschen, von hinten überwältigen und erwürgen. Nachdem sie begonnen hat, die Person zu würgen, erkennt sie, dass es sich gar nicht um O handelt. T flieht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fehlgeschlagener Versuch - Sinnlosigkeit 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch des Totschlags (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) an T ist fehlgeschlagen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wäre der Versuch bereits beendet und bedürfte es einer Rücktrittshandlung, dann müsste ein Rücktritt nach einem Teil der Literatur weiterhin möglich sein.
Ja!
3. Eine Mindermeinung lehnt die Zuordnung des sinnlos gewordenen Versuchs zum Fehlschlag ab.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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