Besitzer (-)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E ist Eigentümerin einer goldenen Armbanduhr. Sie verleiht diese an ihre Freundin F. F trägt die Armbanduhr auf einer Party, wo Dieb D ihr die Uhr stiehlt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Besitzer (-)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F hat gegen D einen Anspruch auf Herausgabe der Armbanduhr, falls die Voraussetzungen von § 985 BGB vorliegen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. E hat F die Armbanduhr übergeben. Ist F hierdurch Eigentümerin der Uhr geworden?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Hat F einen Anspruch gegen D aus § 985 BGB auf Herausgabe der Armbanduhr?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Samin
1.2.2022, 14:05:13
Ich finde die erste Frage ein wenig irreführend formuliert da F eben nicht Eigentümerin ist und sie deswegen keinen Anspruch hat - ich habe mich hier in die Irre führen lassen und auf nein getippt
Lukas_Mengestu
1.2.2022, 16:08:26
Hallo Samin, die erste Frage ist an den Obersatz einer Fallprüfung angelehnt ("F könnte einen Anspruch gegen D einen Anspruch auf Herausgabe der Armbanduhr nach § 985 BGB haben. Dies setzt voraus, dass..."). Wir haben nun aber versucht noch klarer zu machen, dass es hier zunächst nur um eine abstrakte Vorfrage geht und "wenn" durch "falls" ersetzt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
evajosefine
15.6.2023, 21:36:03
Finds auch ein Jahr später noch super irreführend 🥺
Dominic
30.7.2023, 11:12:57
Bin auch drauf reingefallen
ChefMarcelo
22.8.2023, 14:59:50
Same😂
antoniasophie
10.1.2024, 09:05:04
Ich auch 😂🥲
Lea
16.1.2024, 09:22:44
Find die frage auch irreführend und würde sie rausnehmen
rex ipso iure
14.5.2024, 19:29:50
Macht diese Frage nicht gerade die Spitzfindigkeit aus …
Sustainable Finance
1.6.2024, 08:46:00
Dieser Fragestil wird nicht einheitlich verwendet, was die Sache verwirrend macht. Grundsätzlich klar, liegen die Voraussetzungen vor, besteht der Anspruch. Ich erinnere mich aber an Fragen wo ein entsprechendes „ja“ falsch war, weil es „laut Sachverhalt offensichtlich nicht in Betracht kommt“. Ich habe an dieser Stelle kein konkretes Beispiel im Kopf, es fiel mir nur schon auf. Davon geht die Welt nicht unter, weil die Antwort in beiden Fällen nachvollziehbar ist, nur gelegentlich die Kombo 😉