Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Miteigentümer (+), fordert Sache unabhängig von den anderen heraus
Miteigentümer (+), fordert Sache unabhängig von den anderen heraus
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E und M sind Miteigentümer eines Fernsehers, der in der gemeinsamen Wohnung steht. Bruder B nimmt den Fernseher ohne Kenntnis von E und M mit, weil sein Gerät kaputt ist und er ein Fußballspiel sehen möchte. M fordert den Fernseher zurück.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Miteigentümer (+), fordert Sache unabhängig von den anderen heraus
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M hat gegen B einen Anspruch auf Herausgabe des Fernsehers, wenn die Voraussetzungen von § 985 BGB vorliegen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. M ist Eigentümerin des Fernsehers.
Genau, so ist das!
3. B ist Besitzer des Fernsehers ohne Recht zum Besitz.
Ja, in der Tat!
4. M kann von B die Herausgabe des Fernsehers nach § 985 BGB an sich alleine fordern.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
CR7
2.10.2022, 15:05:37
Sagt man dann im Rahmen der Herausgabe so etwas wie „gib uns die Sache heraus“ anstatt „gib mir die Sache heraus“?
Alex060199
3.10.2022, 16:41:40
Ich würde es entsprechend laienfreundlich auslegen bzw. nach § 140 BGB umdeuten