Subsidiarität ggü. Fortsetzungsfeststellungsklage
4. April 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Fußball-Fan F steht neben einigen Hooligans vor dem Stadion. Polizistin P erteilt F ein Aufenthaltsverbot vor und in dem Stadion bis zwei Stunden nach dem Spiel, weil sie denkt, F würde als Teil der Hooligans an einer geplanten Schlägerei teilnehmen. Am nächsten Tag will F feststellen lassen, dass P dazu nicht berechtigt war.
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Einordnung des Falls
Subsidiarität ggü. Fortsetzungsfeststellungsklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Statthaft könnte die Feststellungsklage sein. Zunächst ist aber vorrangig an andere Klagearten zu denken.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Aufenthaltsverbot ist ein Verwaltungsakt, der sich vor Klageerhebung erledigt hat. In Betracht kommt daher die analoge Anwendung der Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO analog).
Ja!
3. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist subsidiär zur allgemeinen Feststellungsklage.
Nein, das ist nicht der Fall!
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