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Passive Dienstleistungsfreiheit – Inanspruchnahme touristischer Leistungen im Ausland (Art. 56 AEUV)
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Dienstleistungsfreiheit – Korrespondenzdienstleistung (Art. 56 AEUV)
In Italien dürfen nur öffentlich-rechtliche Anstalten Fernsehsendungen ausstrahlen. S ist Betreiber eines staatlich nicht genehmigten Fernsehunternehmens, das über Italien hinaus ausstrahlt, und wird deswegen angeklagt.
Dienstleistungsfreiheit – grenzüberschreitende Leistungserbringung im Ausland (Art. 56 AEUV)
Griechisches Recht sieht vor, dass Reiseführer, die mit einer Reisegruppe aus dem Ausland einreisen, eine Erlaubnis und besondere Landeskenntnisse nachweisen müssen. Deutscher Reiseführer X veranstaltet von Berlin aus regelmäßig eigene Griechenlandreisen.