Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: 27 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 27 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Fall zur Bereichsausnahme nach Art. 62 i.V.m. Art. 51 Abs. 1 AEUV
Niederländerin K ist als Übersetzerin immer zeitweise und auf Basis von Werkverträgen im gesamten Unionsgebiet tätig. Nun möchte sie vor dem Kammergericht Berlin als Gerichtsübersetzerin tätig werden. Eine deutsche Regelung sieht jedoch vor, dass nur deutsche Staatsbürger als Gerichtsübersetzer tätig werden dürfen.

Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV (Glücksspielfall)
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Kommission/ Niederlande“)
Sicherheitsdienste und deren Führungskräfte benötigen in den Niederlanden eine Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit. Belgier B führt ein Sicherheitsunternehmen, dass sporadisch auch Aufträge in den Niederlanden annimmt. B hat bereits in Belgien eine Erlaubnis eingeholt. Dies wird jedoch nicht berücksichtigt.

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Blanco und Fabretti“)
Eine italienische Regelung sieht die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Glücksspielgewinnen vor. Wenn sie aus Italien stammen, werden die Gewinne begünstigt versteuert. Grund sei die Verhinderung von Geldwäsche. Italiener B betreibt Glückspiele im gesamten Unionsgebiet.

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Van Binsbergen“)
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Corsten“)

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Kohl“)
Der luxemburgische Staatsangehörige K reist für eine Zahnbehandlung nach Deutschland. Seine heimische Krankenkasse verweigerte die Erstattung der Arztkosten, weil die Behandlung nicht dringlich war und auch in Luxemburg durchgeführt hätte werden können.

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Omega")
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Calfa")
Italienerin C wurde in Griechenland eines Verstoßes gegen das BtMG für schuldig befunden und auf Lebenszeit aus Griechenland ausgewiesen. C möchte aber weiterhin nach Griechenland reisen können, um dort in ihren liebsten Lokalen griechischen Wein und alt vertraute Lieder zu genießen.

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Alpine")

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: unterschiedslose Beschränkung („Sänger")
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Versteckte Diskriminierung
Kommunale Museen in Italien verkaufen ortsansässigen Personen verbilligte Eintrittskarten. Die Kommission leitet daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien ein (Art. 258 AEUV).

Fall: Unionsorgane

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: intermediäre Gewalten („Deliege")
Grundfall: Mitgliedstaaten
Deliverydriver für Lebensmittelkäufe aus Polen bieten ihre Dienste vermehrt auch in Deutschland an. Die IHK Ostbrandenburg beschließt, dass sie dafür in Zukunft eine besondere Genehmigung benötigen. D ist selbstständige Deliverydriverin aus Rzepin und beruft sich auf die Dienstleistungsfreiheit.

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Familienangehörige als Begünstigte
Philippine C heiratet Spanier S in Valencia. S betreibt ein spanisches Unternehmen, welches Werbeflächen an Kunden aus anderen Mitgliedstaaten verkauft, wofür S auch dorthin reist. Cs Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte wurde von spanischen Behörden abgelehnt.
Fall: Gesellschaften
Deutsche Skilehrerin K gründet die Gesellschaft S, über die sie auch Skikurse in Südtirol anbietet. Die Gesellschaft hat ihren satzungsmäßigen Sitz und ihre Hauptniederlassung in München.
Fall: Passive Dienstleistungsfreiheit - Ansässigkeit des Empfängers
Fall: Aktive Dienstleistung - Ansässigkeit des Empfängers
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Auslandsbedingte Dienstleistung
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Korrespondenzdienstleistung
In Italien dürfen nur öffentlich-rechtliche Anstalten Fernsehsendungen ausstrahlen. S ist Betreiber eines staatlich nicht genehmigten Fernsehunternehmens, das über Italien hinaus ausstrahlt, und wird deswegen angeklagt.
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Abgrenzung Niederlassungsfreiheit („Schnitzer")
S beauftragt das in Portugal niedergelassene Unternehmen P mit der Ausführung von Verputzarbeiten in Deutschland für die Dauer von vier Monaten. P ist nicht in die deutsche Handwerksrolle eingetragen. Gegen S wird daher wegen Verstoßes gegen das SchwarzArbG ein Bußgeld verhängt.
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Abgrenzung Warenverkehrsfreiheit („Schindler")
N versendet aus Amsterdam Werbeflyer für eine in Deutschland stattfindende Lotterie nach London. Britische Behörden beschlagnahmen das Material, da keine Werbematerialen für Lotterien in das Vereinigte Königreich eingeführt werden dürfen.
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Passive Dienstleistung
Fall: Aktive Dienstleistungsfreiheit
Die in München ansässige, deutsche Rechtsanwältin K ist auf das deutsche Reinheitsgesetz spezialisiert. Sie reist nach Kopenhagen, um dort einen dänischen Mandanten zu beraten, der gerne reines deutsches Bier brauen und vermarkten möchte.
Fall: Abgrenzung Arbeitnehmerfreizügigkeit
E beschäftigt in Brüssel marokkanische Staatsangehörige, welche in Belgien eine Arbeitserlaubnis besitzen und dort bezahlt werden. Für einen Monat führen sie Arbeiten in Paris durch. Französische Behörden stellen fest, dass sie keine Arbeitserlaubnis in Frankreich besitzen. E erhält ein Bußgeld.
Grundlagenfall: Begriff der Dienstleistung
Die esoterikbegeisterte Irin B führt Séancen durch, in denen sie in der Regel gegen Entgelt den Kontakt zu Verstorbenen herstellt. Ein Mal hat sie die Leistung kostenlos angeboten. Zu diesem Zweck reist sie 3-5 Mal im Jahr von Dublin nach Amsterdam, wo sie ihre Dienste anbietet.
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