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Fall zur Bereichsausnahme nach Art. 62 i.V.m. Art. 51 Abs. 1 AEUV
Niederländerin K ist als Übersetzerin immer zeitweise und auf Basis von Werkverträgen im gesamten Unionsgebiet tätig. Nun möchte sie vor dem Kammergericht Berlin als Gerichtsübersetzerin tätig werden. Eine deutsche Regelung sieht jedoch vor, dass nur deutsche Staatsbürger als Gerichtsübersetzer tätig werden dürfen.

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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Blanco und Fabretti“)
Eine italienische Regelung sieht die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Glücksspielgewinnen vor. Wenn sie aus Italien stammen, werden die Gewinne begünstigt versteuert. Grund sei die Verhinderung von Geldwäsche. Italiener B betreibt Glückspiele im gesamten Unionsgebiet.

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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Omega")
Die deutsche Gesellschaft D betreibt ein Laserdrome, wo spielerisch Menschen „getötet“ werden. D bezieht Laserwaffen von einer griechischen Firma. Die zuständige Behörde verbietet den Betrieb, da dieser die Menschenwürde verletzten würden und eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstelle.
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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Versteckte Diskriminierung
Kommunale Museen in Italien verkaufen ortsansässigen Personen verbilligte Eintrittskarten. Die Kommission leitet daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien ein (Art. 258 AEUV).

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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: intermediäre Gewalten („Deliege")
Der belgische Judo-Verband weigert sich Belgierin D für die Teilnahme an einem Wettbewerb in Paris zuzulassen. Eine Teilnahme ist aber nur durch Sendung über einen Verband möglich. D beruft sich auf die Dienstleistungsfreiheit.
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Grundfall: Mitgliedstaaten
Deliverydriver für Lebensmittelkäufe aus Polen bieten ihre Dienste vermehrt auch in Deutschland an. Die IHK Ostbrandenburg beschließt, dass sie dafür in Zukunft eine besondere Genehmigung benötigen. D ist selbstständige Deliverydriverin aus Rzepin und beruft sich auf die Dienstleistungsfreiheit.
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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Abgrenzung Warenverkehrsfreiheit („Schindler")
N versendet aus Amsterdam Werbeflyer für eine in Deutschland stattfindende Lotterie nach London. Britische Behörden beschlagnahmen das Material, da keine Werbematerialen für Lotterien in das Vereinigte Königreich eingeführt werden dürfen.
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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Passive Dienstleistung
L erwirbt Devisen im Wert von 1 Mio. Lire in Italien, die er in Spanien für die Inanspruchnahme touristischer Leistungen verwenden möchte. Italien verhängt ein Bußgeld gegen L, da der Erwerb von Devisen zur Verwendung im Ausland nach italienischem Recht auf 0.5 Mio. Lire beschränkt ist.