Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Erben kommt die Ersitzungszeit des Erbenbesitzers zugute (§ 944 BGB)
Erben kommt die Ersitzungszeit des Erbenbesitzers zugute (§ 944 BGB)
16. August 2025
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach dem Tod des E glaubt seine verwitwete Mutter M, seine Erbin zu sein. E besaß ein Gemälde, das er vom geschäftsunfähigen G erworben hatte. Dieses nimmt M an sich. 3 Jahre später verlangt Es verschollene Tochter T das Gemälde heraus und nimmt es an sich. Weitere 7 Jahre später fragt G sich, ob er noch Eigentümer ist.
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