Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Erben kommt die Ersitzungszeit des Erbenbesitzers zugute (§ 944 BGB)
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Erben kommt die Ersitzungszeit des Erbenbesitzers zugute (§ 944 BGB)
31. März 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach dem Tod des E glaubt seine verwitwete Mutter M, seine Erbin zu sein. E besaß ein Gemälde, das er vom geschäftsunfähigen G erworben hatte. Dieses nimmt M an sich. 3 Jahre später verlangt Es verschollene Tochter T das Gemälde heraus und nimmt es an sich. Weitere 7 Jahre später fragt G sich, ob er noch Eigentümer ist.
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