Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Erben kommt die Ersitzungszeit des Erbenbesitzers zugute (§ 944 BGB)
Erben kommt die Ersitzungszeit des Erbenbesitzers zugute (§ 944 BGB)
25. Januar 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach dem Tod des E glaubt seine verwitwete Mutter M, seine Erbin zu sein. E besaß ein Gemälde, das er vom geschäftsunfähigen G erworben hatte. Dieses nimmt M an sich. 3 Jahre später verlangt Es verschollene Tochter T das Gemälde heraus und nimmt es an sich. Weitere 7 Jahre später fragt G sich, ob er noch Eigentümer ist.
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Einordnung des Falls
Erben kommt die Ersitzungszeit des Erbenbesitzers zugute (§ 944 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E war zum Zeitpunkt seines Todes Eigentümer des Gemäldes.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist M Alleinerbin des E?
Nein!
3. M ist Erbschaftsbesitzerin (§ 2018 BGB).
Genau, so ist das!
4. Die Ersitzungszeit der M kommt T als Rechtsnachfolgerinder M nach § 943 BGB zugute.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Die Ersitzungszeit der M kommt T als Erbin aber nach § 944 BGB zugute.
Ja!
6. Ist G noch Eigentümer des Gemäldes?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Larzed
17.5.2022, 22:10:32
Das mag uU etwas kleinkariert wirken aber im SV steht lediglich, dass T das Gemälde von M herausverlangt. Das besagt aber nicht, ob M der T den Besitz am Gemälde tatsächlich verschafft hat. Das wirkte auf mich ein bisschen verwirrend.
Lukas_Mengestu
18.5.2022, 15:43:33
Danke Larzed, in der Juristerei kommt es auf Details an. Insofern war das ein durchaus berechtigter Hinweis :-) Wir haben das entsprechend präzisiert, danke Dir! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Lo2te
2.2.2023, 16:02:50
Hallo, ich war bei der ersten Frage ein wenig verwirrt, bei der ich das Eigentum des E bewerten sollte. Hier fehlen, meiner Meinung nach, zu viele Angaben im Sachverhalt um diese Aussage präzise zu treffen. Als Begründung würde ich lediglich, wegen mangelnder Angaben, anführen. Gibt es hier eine andere Herangehensweise die ich nicht sehe?
GS99
12.5.2024, 11:59:17
Ich auch. In der Lösung steht, dass die
Ersitzungausgeschlossen ist weil zu wenig Zeit vergangen ist. Eine Angabe zur vergangenen Zeit befindet sich allerdings nicht im Sachverhalt. Es fehlt also die Angabe, wie lange G das Gemälde im Besitz hatte.
GS99
12.5.2024, 12:05:11
*E nicht G
evanici
15.9.2023, 11:21:01
Woraus ergibt sich denn überhaupt das Erfordernis eines subjektiven Elements in § 944?
Leo Lee
16.9.2023, 15:55:24
Hallo evanici, das subj. Element rüht daher, dass § 944 den § 943 (der wiederum ein Teil des
Ersitzungs
tatbestands ist) im Anwendungsbereich erweitert, indem der Erbschaftsbesitzer wie ein Rechtsnachfolger des Erblassers behandelt wird. Und weil die
Ersitzunggem. § 937 II die Gutgläubigkeit erfordert (subj. Element), ist dies auch bei § 944 über den § 943 (also über „zwei Ecken“) ebenfalls erforderlich. Hierzu kann ich die Lektüre von MüKo-BGB, 9. Auflage Hamdorf § 944 Rn. 1 empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Vanilla Latte
1.10.2023, 00:11:44
Ist das nicht angelehnt an den Menzelbilder-Fall? :) (Falls ja, hoffe ich, dass auch im Verlauf noch der Streit mit dem BerR dazu kommt)
Jenny
6.2.2024, 15:53:02
Hi Vanilla Latte, welchen Streit meinst du?
Jenny
6.2.2024, 16:08:19
Es wäre toll, wenn der erwähnte Meinungsstreit etwas genauer (mit Argumenten) dargestellt werden könnte
Major Tom(as)
21.1.2025, 21:06:04
Hey liebes Team, In Frage 4 fehlt obiges Leerzeichen :) Danke euch für die hilfreiche Aufgabe! LGs
Linne_Karlotta_
22.1.2025, 18:34:22
Hallo Major Tom(as), vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team