Grundfall: Verbindung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks, auf dem er dauerhaft eine mittelalterliche Mauer errichten möchte. Er beauftragt Unternehmerin U mit der Errichtung. U errichtet ein Fundament und baut die Mauer mit mittelalterlichen Steinen aus ihrem Lager.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Verbindung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E kann Eigentum an den Steinen nur durch Rechtsgeschäft erwerben.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. E könnte Eigentum an den Steinen durch die Verbindung mit seinem Grundstück erworben haben (§ 946 BGB).
Ja!
3. Bei den Steinen, die U verwendet, handelt es sich um bewegliche Sachen.
Genau, so ist das!
4. Durch den Bau der Mauer werden die Steine wesentlicher Bestandteil des Grundstücks des E.
Ja, in der Tat!
5. Hat E durch Verbindung Eigentum an den Steinen erworben (§ 946 BGB)?
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!