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Dauernde Gebrauchsunfähigkeit - Berücksichtigung von Opferverhalten (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB)
Sachverhalt
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Verlust eines wichtigen Gliedes trotz Prothese (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
T geht mitten in der Limburger Altstadt mit einer Axt und einem Beil auf die O los. Dabei trennt er ihr rechtes Bein ab. O erhält später eine Beinprothese. Damit sieht man ihr beim Gehen das Handicap gar nicht mehr an. Sie kann damit auch mit einem Fahrrad oder mit Inlineskates fahren.
Dauernder Verlust der Gebrauchsfähigkeit eines wichtigen Körperglieds (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Aus Wut über seine Ex-Freundin O geht T mit einem Baseball-Schläger auf sie los und schlägt auf ihren rechten Arm ein. Dadurch erleidet O mehrere Knochenbrüche im rechten Arm. Der Arm versteift dauerhaft und kann nicht mehr bewegt werden. Eine Heilung ist nicht möglich.