Mittelbare Stellvertretung (Kommissionär)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K vertreibt als Kommissionär Werkzeuge des Herstellers H. Dabei schließt er mit dem Bauunternehmen B einen Vertrag über den Kauf von 12 Bohrmaschinen „im Namen des K auf Rechnung des H“.
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Einordnung des Falls
Mittelbare Stellvertretung (Kommissionär)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B kann von H Übergabe und Übereignung der Werkzeuge verlangen (§ 433 Abs. 1 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. B kann von K Übergabe und Übereignung der Bohrmaschinen verlangen (§ 433 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. H kann von K Herausgabe des Kaufpreises verlangen (§ 667 BGB).
Ja, in der Tat!
4. K kann von H Zahlung einer Prämie verlangen (§ 396 Abs. 1 HGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Klima-Kleber
29.3.2023, 12:22:49
Mir erschließt sich nicht, weshalb H von K Herausgabe des Kaufpreises gem.
§ 667 BGBverlangen kann.
§ 667 BGBsetzt einen UNENTGELTLICHEN Auftrag i.S.v. § 662 voraus. Ein Kommissionar wird allerdings doch nicht unentgeltlich tätig?
se.si.sc
29.3.2023, 16:36:52
Völlig berechtigter Einwand,
§ 667 BGBdürfte hier mE nicht ganz richtig sein. Dass der Kommissionär iE den Kaufpreis nicht behalten darf, ist völlig klar. Dafür haben wir aber gerade die Spezialregelung des § 384 II, 2. Hs, 2. Var. HGB ("[...] dasjenige herauszugeben, was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat."). Davon erfasst ist insbesondere auch die Leistung aus dem Ausführungsgeschäft bei der Verkaufskommission, also genau unser Fall (allgemein zB Müko-HGB, § 384 Rn 85).
Bilbo
17.7.2023, 09:35:46
Rechtschreibfehler bei der Antwort zu Frage 2: Kommittent, nicht Komittent. :)
JCF
6.8.2024, 17:47:15
Und an einer Stelle steht "Handeln in fremden Namen" statt "Handeln im fremden Namen" oder "Handeln in fremdem Namen". 🤓
julia_purpose
24.9.2024, 16:28:47
Ich stelle mir gerade die Frage, wo der Begriff der "Provision" seinen Ursprung hat. Die Grundlage für dessen Auszahlung ist ein Kommissionsvertrag und die Parteien heißen Kommissionär und Kommittent. Warum wird dann keine "Kommission" ausgezahlt? Jemand eine Idee? :)
Paulah
8.10.2024, 05:59:30
Eine Kommission und die damit verwandten von dir genannten Wörter leiten sich von dem lateinischen "commissio" = "Vereinigung, Verbindung" ab. Die Provision vom lateinischen "provisio" = u. a. "Bezahlung" wurde schon seit dem 16. Jahrhundert im kaufmännischen Bereich als Bezeichnung für eine Vergütung für ein vermitteltes Geschäft verwendet.
julia_purpose
8.10.2024, 16:54:56
@[Paulah](135148) Spannend, vielen Dank! :)