Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung, u.a.
Jacke als gefährliches Werkzeug
Jacke als gefährliches Werkzeug
11. Juli 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T tritt der O mit seinem Turnschuh ins Gesäß. Dies ist zwar schmerzhaft, weitere Folgen erleidet O allerdings nicht. Aus Angst vor schlimmeren Taten ruft O um Hilfe. Um sie ruhigzustellen, drückt T ihr seine Jacke auf das Gesicht. Sie kommt in Atemnot und verliert kurzzeitig das Bewusstsein.
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Einordnung des Falls
Jacke als gefährliches Werkzeug
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O körperlich misshandelt (§ 223 Abs. 1 StGB), indem er sie ins Gesäß getreten hat.
Genau, so ist das!
2. T könnte diese Körperverletzung auch „mittels eines anderen gefährlichen Werkzeuges“ i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB begangen haben.
Ja, in der Tat!
3. Der „beschuhte Fuß“ ist stets ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB.
Nein!
4. Reicht Ts Tritt mit seinem Turnschuh aus, um die Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal des gefährlichen Werkzeugs zu erfüllen (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Hat T die O an der Gesundheit geschädigt (§ 223 Abs. 1 StGB), indem er ihr die Jacke ins Gesicht presste?
Ja, in der Tat!
6. T hat die Körperverletzung an O „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) begangen.
Ja!
7. T könnte die Körperverletzung auch „mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs“ begangen haben (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB).
Genau, so ist das!
8. Alltagsgegenstände und grundsätzlich ungefährliche Gegenstände können aufgrund ihrer Beschaffenheit nach der h.M. nie gefährliche Werkzeuge sein.
Nein, das trifft nicht zu!
9. Die Jacke ist vorliegend als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB zu klassifizieren.
Ja!
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