Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Auflauer-Fälle 3
Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Auflauer-Fälle 3
19. April 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte seinen guten Freund O erschießen. T trifft sich mit O zum Biertrinken bei ihm zuhause und führt eine Waffe bei sich. Schon kurz nach Beginn des Umtrunkes sagt T, dass er draußen etwas gehört hätte und geht raus. Dies tut er, in der Überzeugung, dass O ihm bald folgen werde. Daher stellt er sich vor der Haustür mit gezogener und entsicherter Waffe auf und zielt auf Kopfhöhe in Richtung der Haustür, um sofort schießen zu können, sobald O erscheint. Dabei löst sich ein Schuss, mit dem T sich selbst verletzt, und er flieht.
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Einordnung des Falls
Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Auflauer-Fälle 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich eines Totschlags.
Ja, in der Tat!
3. Das RG hat entschieden, dass T durch das Auflauern vor der Türe mit erhobener Waffe „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“ hat.
Ja!
Fundstellen
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