Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Eiskunstläufer-Fall (Keine Betriebsbezogenheit)

Eiskunstläufer-Fall (Keine Betriebsbezogenheit)

18. September 2025

11 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A und B sind erfolgreiche Eiskunstläufer. Kurz vor einem großen Auftritt wird B von C schuldhaft am Körper verletzt. Daraufhin kann das Paar nicht mehr auftreten und erhält keine Gage.

Diesen Fall lösen 74,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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