Eiskunstläufer-Fall (Keine Betriebsbezogenheit)
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B sind erfolgreiche Eiskunstläufer. Kurz vor einem großen Auftritt wird B von C schuldhaft am Körper verletzt. Daraufhin kann das Paar nicht mehr auftreten und erhält keine Gage.
Einordnung des Falls
Eiskunstläufer-Fall (Keine Betriebsbezogenheit)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat einen Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns gegen C wegen der Verletzung (§§ 823 Abs. 1, 252 BGB).
Ja!
2. A hat ebenfalls eine Verletzung ihres Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb erlitten, indem sie an dem Abend nicht mit B auftreten konnte (§ 823 Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!