Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Streupflicht (Pflicht zur Handlung aus Verkehrssicherungspflichten)

Streupflicht (Pflicht zur Handlung aus Verkehrssicherungspflichten)

31. August 2025

17 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A läuft im Winter um 10:00 Uhr auf dem Gehsteig vor dem Grundstück der E entlang. Auf dem Gehsteig hat sich in der Nacht Glatteis gebildet, weil E nicht gestreut hat. A rutscht daraufhin aus und bricht sich ein Bein.

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