Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 823 Abs. 1 BGB
Streupflicht (Pflicht zur Handlung aus Verkehrssicherungspflichten)
Streupflicht (Pflicht zur Handlung aus Verkehrssicherungspflichten)
31. August 2025
17 Kommentare
4,8 ★ (19.056 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A läuft im Winter um 10:00 Uhr auf dem Gehsteig vor dem Grundstück der E entlang. Auf dem Gehsteig hat sich in der Nacht Glatteis gebildet, weil E nicht gestreut hat. A rutscht daraufhin aus und bricht sich ein Bein.
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