Samenzellen-Fall (Fokus Schmerzensgeld)
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Patient P unterzieht sich einer Operation, durch die er zeugungsunfähig werden wird. Um dennoch später Kinder haben zu können, lässt er vorher Samenzellen einfrieren. Ein Mitarbeiter des Krankenhauses K vernichtet die Samenzellen versehentlich, aber schuldhaft.
Einordnung des Falls
Samenzellen-Fall (Fokus Schmerzensgeld)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat eine Pflicht aus dem Verwahrungsvertrag verletzt (§ 280 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
2. Das Deliktsrecht ist nicht anwendbar, wenn ein Vertrag zwischen den Parteien besteht.
Nein!
3. Indem K die Samenzellen vernichtet hat, hat er den P in seinem Rechtsgut "Körper" verletzt (§ 823 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
4. P ist ein materieller Schaden (§§ 249ff. BGB) dadurch entstanden, dass er keine Kinder mehr bekommen kann.
Nein, das trifft nicht zu!
5. P ist ein immaterieller Schaden (§ 253 Abs. 2 BGB) dadurch entstanden, dass er keine Kinder mehr bekommen kann.
Ja!
6. P hat gegen K nur einen vertraglichen Schadensersatzanspruch.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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🦊LEXDEROGANS
3.4.2021, 21:29:58
Mit welcher Begründung wird einerseits Körpereigenschaft angenommen (Delikt) und andererseits Sacheigenschaft akzeptiert (§ 688 „bewegliche Sache“)?
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
11.5.2021, 17:47:07
Hallo LEXDEROGANS, das ist tatsächlich ein dogmatischer Widerspruch, mit dem sich der BGH in seiner Entscheidung nicht auseinandergesetzt hat, da er schlicht vom Ergebnis her argumentiert und allein deliktische Ansprüche geprüft hat. Unter Umständen könnte man den Vertrag nach mE auch einfach als Vertrag eigener Art einstufen, da insoweit im Schuldrecht kein Typenzwang herrscht. Im Hinblick auf die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, wird man sich aber sodann an den Vorschriften des Verwahrungsvertrages orientieren können. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team