Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Aussetzung, § 221 StGB
Versetzen in hilflose Lage 3
Versetzen in hilflose Lage 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O feiert kurz vor Weihnachten ihren Geburtstag. Sie trinkt sehr viel Alkohol und wird aus der Disco geschmissen. Ohne Jacke und nur leicht bekleidet in einem kurzen schwarzen Kleid, irrt sie orientierungslos durch die Stadt. T sieht die O und verbringt sie in einen nicht beheizten Gebäudehinterhof.
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Einordnung des Falls
Versetzen in hilflose Lage 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wer einen anderen Menschen in eine hilflose Lage versetzt und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, verwirklicht den objektiven Straftatbestand der Aussetzung (§ 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat die O "in eine hilflose Lage versetzt" (§ 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Ja!
3. T hat die O "durch" das Versetzen in eine hilflose Lage der "Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung ausgesetzt" (§ 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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