Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Aussetzung, § 221 StGB
Versetzen in hilflose Lage 3
Versetzen in hilflose Lage 3
16. April 2025
14 Kommentare
4,6 ★ (10.530 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O feiert kurz vor Weihnachten ihren Geburtstag. Sie trinkt sehr viel Alkohol und wird aus der Disco geschmissen. Ohne Jacke und nur leicht bekleidet irrt sie orientierungslos durch die Stadt. T sieht die O und verbringt sie in einen nicht beheizten Gebäudehinterhof.
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Einordnung des Falls
Versetzen in hilflose Lage 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wer einen anderen Menschen in eine hilflose Lage versetzt und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, verwirklicht den objektiven Straftatbestand der Aussetzung (§ 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat die O "in eine hilflose Lage versetzt" (§ 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Ja!
3. T hat die O "durch" das Versetzen in eine hilflose Lage der "Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung ausgesetzt" (§ 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ehemalige:r Nutzer:in
26.6.2020, 09:33:33
Der Sachverhalt ist nicht klar.

Eigentum verpflichtet 🏔️
26.6.2020, 16:00:14
Was findest du nicht klar an dem Sachverhalt?

Isabell
30.8.2020, 14:14:00
warum tut er das? ist es dort windgeschützt? kann o den Hinterhof jederzeit einfach wieder verlassen?
Captain Stupid
2.6.2024, 23:27:35
Ich finde die Aufgabe auch etwas missglückt. Die Zeichnungen gehören doch auch immer zum Sachverhalt, oder? T hält die O im Arm und geht mit ihr auf dem Bild "irgendwohin." Das sieht sogar eher fürsorglich aus. Laut Sachverhaltstext verbringt er sie in einen Hinterhof, ohne dass irgendwie klar wird, was dort passiert. Lässt er sie zurück? Hat er dort sein Auto geparkt und bringt sie nach Hause? Konkret gefährdet ist sie in ihrem Zustand (Alkoholisierung, Kälte, Kleidung, Orientierungslosigkeit) außerdem auch schon bevor sie auf T trifft.

LENS
14.8.2023, 17:57:44
Ist es hier nicht so, dass die O bereits vor dem Zusammentreffen mit T konkret gefährdet war und somit nicht „durch“ seine Tathandlung? Die Temperatur im Innenhof dürfte die gleiche sein wie im Rest der Stadt und sie ist genauso wie zuvor bekleidet. Also wenn man hier eine konkrete Gefahr sieht, verstehe ich nicht, wie diese durch die Tathandlung des T entstanden sein soll.

hirschdecke
25.1.2024, 09:21:48
Ja, das sehe ich genau so
/qwas
16.5.2024, 14:41:13
Allerdings erhöht sich die Gefahr auch, da Hilfsmöglichkeiten durch Dritte in dem Hinterhof stärker eingeschränkt sind, bspw. finden dort keine Streifenfahrten durch Rettungsdienst oder die Polizei statt.

HannaHaas
30.10.2024, 14:37:58
Wenn die Person, die O aus der Disco geschmissen hat, sie bereits in eine hilflose Lage versetzt hatte und der T die O erneut in eine hilflose Lage versetzt, liegt dann ein Fall der überholenden Kausalität vor, sodass die erste hilflose Lage als
hypothetische Reserveursacheaußer Betracht bleibt?
Leo Lee
16.11.2024, 05:02:13
Hallo HannaHaas, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Genauso ist es! Abgesehen davon, dass derjenige, der die O rausgeschmissen hat, ohne
Vorsatzgehandelt haben dürfte, hat jedenfalls der T durch die erneute Versetzung eine neue und eigenständige (überholende) Kausalkette in Gang gesetzt, weshalb die ganze Geschichte mit der Reserverursache einschlägig wäre :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Lilaleida
15.12.2024, 23:00:18
Liebes Team, ich wollte nur kurz auf einen mMn Formulierungsfehler im SV aufmerksam machen: "T sieht die O und verbringt sie in einen nicht beheizten Gebäudehinterhof." Ich vermute "bringt sie in einen nicht beheizten Gebäudehinterhof" ist gemeint. Liebe Grüße!

Linne_Karlotta_
16.12.2024, 14:04:12
Hallo Lilaleida, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

Dodo S.
27.2.2025, 18:16:20
Hallo Lilaleida, vielen Dank für deinen Hinweis! Laut Duden ist im Amts-/Juradeutsch auch die Formulierung "jemanden/etwas an einen Ort verbringen" geläufig und möglich. Beste Grüße, Dodo - für das Jurafuchs-Team