Grundfall zum IPR
16. August 2025
28 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die deutsche D kauft von ihrer Freundin aus Frankreich F ein Auto. Das Auto bleibt zunächst noch bei F in Frankreich. D möchte von F, dass diese ihr „schonmal das Auto übereignet“. F erwidert, dass dies gar nicht möglich sei, weil – was zutrifft – in Frankreich das Eigentum schon mit dem Vertragsschluss übergehe. Nach welchem Recht bestimmt sich, wer Eigentümerin des Autos ist?
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