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Renvoi Fall
5. April 2026
13 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
2007 schließen A aus X und B aus Deutschland einen Kaufvertrag über eine Uhr. B übereignet A die Uhr in Deutschland. Zu diesem Zeitpunkt war B geschäftsunfähig. Heute ist die Uhr bei A in X.
(Nach dem IPR von X unterliegen Fragen über Rechte an einer Sache dem Recht des Landes, in dem die Sache übereignet wurde.)
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