Ukraine I: Krim-Annexion 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mit dem Machtwechsel in der Ukraine hin zu einer pro-europäischen Regierung kommt es auf der Krim 2014 zu Konfrontationen zwischen pro-ukrainischen und pro-russischen Kräften. Russland besetzt die Halbinsel in einer verdeckten Militäraktion und orchestriert die Abhaltung eines nach ukrainischem Recht verfassungswidrigen Referendums über die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation. Am 18. März 2014 unterzeichnet der russische Präsident einen Vertrag über die Eingliederung.
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Einordnung des Falls
Ukraine I: Krim-Annexion 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die territoriale Souveränität gewährt dem innehabenden Staat ausschließliche Verfügungsgewalt über sein Staatsgebiet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Staatsgebiet umfasst einen durch Grenzen festgelegten Ausschnitt der Erdoberfläche, das darunter liegende Erdreich sowie den darüber befindlichen Luftraum.
Genau, so ist das!
3. Die Festlegung der Grenzen kann sich aus vertraglichen Regelungen, geschichtlicher Entwicklung oder völkergewohnheitsrechtlicher Anerkennung durch andere Staaten ergeben.
Ja, in der Tat!
4. Den Staaten ist die Verfügungsgewalt über den Grenzverlauf und damit ihr Staatsgebiet entzogen.
Nein!
5. 1954 überträgt die Sowjetunion die Krim der Ukrainischen SSR. Damit gehört die Krim-Halbinsel zu ukrainischem Staatsgebiet.
Genau, so ist das!
6. Der Anschluss der Krim an die Russische Föderation wäre völkerrechtskonform, wenn die Bevölkerung der Krim damit ein ihr zustehendes Selbstbestimmungsrecht wirksam ausgeübt hat.
Ja, in der Tat!
7. Wirkte die Bevölkerung der Krim durch das Referendum ihr Selbstbestimmungsrecht wirksam aus, mit der Folge, dass der Anschluss völkerrechtskonform war?
Nein!
8. Die Eingliederung der Krim erfolgte im Wege der Annexion. Ist die Annexion völkerrechtlich zulässig?
Nein, das ist nicht der Fall!
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