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Selbstverteidigungslage: „Gegenwärtigkeit des Angriff" (Präemptive Selbstverteidigung)
Staat M ist überzeugt, dass Schurkenstaat D Massenvernichtungswaffen lagert und im Begriff ist, diese gegen ihn, M, einzusetzen. Getreu dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung" beginnt M mit der Bombardierung ausgewählter Ziele in der Hauptstadt von D.
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Selbstverteidigungslage: "Gegenwärtigkeit des Angriff"
Die Truppen des Staates I marschieren in Staat K ein, um dessen Staatsgebiet zu annektieren. I verzeichnet binnen kurzer Zeit erhebliche Geländegewinne. Es kommt zu Plünderungen und Geiselnahmen. Um ein weiteres Vordringen zu verhindern, bringt K seine Infanterie in Stellung und bläst zum Angriff.
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Selbstverteidigungslage: "bewaffneter Angriff" (Grundfall)
Die Truppen des Staates I marschieren in Staat K ein. I verzeichnet binnen kurzer Zeit erhebliche Geländegewinne. Es kommt zu Plünderungen und Geiselnahmen. Um ein weiteres Vordringen zu verhindern, bringt K seine Infanterie in Stellung und bläst zum Angriff.
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Nicht-militärische Maßnahmen I: Wirtschaftssanktionen und reverse veto
Nach dem Überfall des Irak auf Kuwait 1990 fordert der Sicherheitsrat diesen erfolglos zum sofortigen Abzug auf. Der Rat verpflichtet daher alle Mitgliedsstaaten, zeitlich unbefristet alle Handelsbeziehungen zum Irak einzustellen. Irak zieht 1991 aus Kuwait ab. Das Totalembargo besteht bis 2003.
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Implizite Gewaltandrohung? I
In Sichtweite zu chinesischen Kriegsschiffen absolvieren zwei US-Flugzeugträger im Südchinesischen Meer Militärmanöver. Damit wolle man ein Zeichen der Entschlossenheit setzen, das internationale Recht der freien Schiff- und Luftfahrt durchzusetzen. Die US-Regierung weist chinesische Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer als völkerrechtswidrig zurück.