Öffentliches Recht > Völkerrecht
Selbstverteidigungslage: "Gegenwärtigkeit des Angriff"
Die Truppen des Staates I marschieren in Staat K ein, um dessen Staatsgebiet zu annektieren. I verzeichnet binnen kurzer Zeit erhebliche Geländegewinne. Es kommt zu Plünderungen und Geiselnahmen. Um ein weiteres Vordringen zu verhindern, bringt K seine Infanterie in Stellung und bläst zum Angriff.
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Selbstverteidigungslage: "bewaffneter Angriff" (Grundfall)
Die Truppen des Staates I marschieren in Staat K ein. I verzeichnet binnen kurzer Zeit erhebliche Geländegewinne. Es kommt zu Plünderungen und Geiselnahmen. Um ein weiteres Vordringen zu verhindern, bringt K seine Infanterie in Stellung und bläst zum Angriff.
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Gegenstand des Gewaltverbots III: De-minimis-Schwellenwert? 2
Staat M und Nachbarstaat D streiten um den gemeinsamen Grenzverlauf. Nach Verhandlungen beruhigt sich die Lage. Einige Soldaten des M beschließen, zum Sonnenbaden die Strände in D aufzusuchen. Unentdeckt können sie in ihr Lager zurückkehren.