Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Individueller Schadenseinschlag 2 - fehlender Verwertungswunsch
Individueller Schadenseinschlag 2 - fehlender Verwertungswunsch
16. Februar 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (1.517 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T zwingt O dazu, ihm einen Wein abzukaufen. Der Kaufpreis entspricht dem Wert des Weins. O ist Inhaberin eines italienischen Restaurants, aber möchte den Wein nicht bei sich verkaufen, da sie andere Sorten vorrätig hat.
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Einordnung des Falls
Individueller Schadenseinschlag 2 - fehlender Verwertungswunsch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach den Grundsätzen des individuellen Schadenseinschlages liegt ein Vermögensschaden vor
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FW
3.2.2025, 12:33:34
Versteh ich nicht ganz. Kann das jemand näher erklären.
Rechtsanwalt B. Trüger
13.2.2025, 12:38:43
Hi @[FW](139488), Hier muss beachtet werden, dass das Opfer trotzdem noch gut etwas mit dem Wein anfangen kann aufgrund seiner Gastronomieerfahrung. Er weiß wie und für welche Summe er ihn anbieten kann. Er möchte es eigentlich bloß nicht, weil er andere Weine auf Vorrat hat. Der Unterschied zum vorherigen Fall (mit dem Ring) ist, dass das Opfer da zwar den Ring auch für den Wert erworben hat, allerdings weder persönlich noch sonst auf eine Weise etwas mit ihm anfangen kann, weil er nicht weiß wie er ihn wieder „loswerden“ kann. Hoffe das hat etwas geholfen :)