+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T zwingt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm eine Melkmaschine abzukaufen. O ist Bäuerin, aber braucht eine Melkmaschine für 10 Kühe. Die verkaufte Maschine eignet sich nur für 3 Kühe. O ist für ihren Betrieb auf eine Maschine angewiesen, kann sich aber keine weitere leisten.

Einordnung des Falls

Individueller Schadenseinschlag 3 - nicht einsetzbar

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Nach den Grundsätzen des individuellen Schadenseinschlages liegt ein Vermögensschaden vor

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Ja, in der Tat!

Ein Vermögensschaden muss nach den Grundsätzen des individuellen Schadenseinschlages entsprechend den persönlichen Bedürfnissen und Verhältnissen des Erwerbers und unter Berücksichtigung der von ihm nach Maßgabe aller Umstände verfolgten Zwecke beurteilt werden. O kann die Maschine nicht für den gewünschten Zweck einsetzen und diese ist für sie persönlich daher unbrauchbar. Hinzu kommt, dass sie zudem in finanzielle Bedrängnis gerät, da sie auf eine Maschine angewiesen ist, aber sich keine weitere passende Maschine leisten kann. Der BGH hat in diesem Fall deshalb einen Vermögensschaden und entsprechend eine Erpressung angenommen.

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