+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T zwingt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm eine Melkmaschine abzukaufen. O ist Bauer und braucht eine Melkmaschine. Er hat jedoch zu dem Zeitpunkt kein liquides Vermögen und muss einen Kredit zu hohen Zinsen aufnehmen. Seinen Betrieb kann er aber fortführen.

Einordnung des Falls

Individueller Schadenseinschlag 5 - keine Existenzgefährdung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Nach den Grundsätzen des individuellen Schadenseinschlages liegt ein Vermögensschaden vor.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Nein!

Ein Vermögensschaden nach den Grundsätzen des individuellen Schadenseinschlages muss nach den persönlichen Bedürfnissen und Verhältnissen des Erwerbers und unter Berücksichtigung der von ihm nach Maßgabe aller Umstände verfolgten Zwecke beurteilt werden. Obwohl eine nachteilhafter Kredit aufgenommen werden musste, war die Existenz von O nicht erkennbar gefährdet. Auch konnte die Melkmaschine genutzt werden, sodass O nur in seiner wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit beeinträchtigt war.Im Originalsachverhalt ging es um die Frage, ob ein strafbarer Betrug vorlag. Der Vermögensschaden wird aber bei Betrug und Erpessung identisch ermittelt.Im vorliegenden Fall hat sich T jedenfalls wegen Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.

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