Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Individueller Schadenseinschlag 5 - keine Existenzgefährdung
Individueller Schadenseinschlag 5 - keine Existenzgefährdung
17. Februar 2025
3 Kommentare
4,5 ★ (1.608 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T zwingt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm eine Melkmaschine abzukaufen. O ist Bauer und braucht eine Melkmaschine. Er hat jedoch zu dem Zeitpunkt kein liquides Vermögen und muss einen Kredit zu hohen Zinsen aufnehmen. Seinen Betrieb kann er aber fortführen.
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Einordnung des Falls
Individueller Schadenseinschlag 5 - keine Existenzgefährdung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach den Grundsätzen des individuellen Schadenseinschlages liegt ein Vermögensschaden vor.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ianni
4.6.2024, 13:08:12
Wird das Opfer hier nicht zu einer weiteren vermögensschädigenden Maßnahme genötigt? (Fallgruppe des persönlichen Schadenseinschlags) Wenn nicht: Wodurch unterscheidet sich die genannte Fallgruppe von vorliegendem Fall?
benjaminmeister
10.6.2024, 10:56:15
Sehe ich genau so. Eigentlich liegt hier diese Fallgruppe des individuellen Schadenseinschlags vor.
Juks
18.12.2024, 12:22:33
Ich vermute mal, dass der konkrete Unterschied zu dem vorherigen Fall darin liegt, dass die Melkmaschine für O individuell unbrauchbar war ((+) persönlicher Schadeneinschlag), während hier das Opfer die Maschine wohl braucht, sich sie aber nicht so einfach leisten kann