Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)

Individueller Schadenseinschlag 5 - keine Existenzgefährdung

Individueller Schadenseinschlag 5 - keine Existenzgefährdung

23. Mai 2025

5 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T zwingt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm eine Melkmaschine abzukaufen. O ist Bauer und braucht eine Melkmaschine. Er hat jedoch zu dem Zeitpunkt kein liquides Vermögen und muss einen Kredit zu hohen Zinsen aufnehmen. Seinen Betrieb kann er aber fortführen. Ohne den Kauf einer Melkmaschine hätte er hohe Verluste gemacht.

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Einordnung des Falls

Individueller Schadenseinschlag 5 - keine Existenzgefährdung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Nach den Grundsätzen des individuellen Schadenseinschlages liegt ein Vermögensschaden vor.

Nein!

Ein Vermögensschaden nach den Grundsätzen des individuellen Schadenseinschlages muss nach den persönlichen Bedürfnissen und Verhältnissen des Erwerbers und unter Berücksichtigung der von ihm nach Maßgabe aller Umstände verfolgten Zwecke beurteilt werden. Obwohl ein nachteilhafter Kredit aufgenommen werden musste, war die Existenz von O nicht erkennbar gefährdet. Auch konnte die Melkmaschine genutzt werden, sodass O nur in seiner wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit beeinträchtigt war. Aufgrund der Situation des O war es für diesen wirtschaftlich sinnvoll, die hohen Zinsen in Kauf zu nehmen, um Verluste zu vermeiden.Im Originalsachverhalt ging es um die Frage, ob ein strafbarer Betrug vorlag. Der Vermögensschaden wird aber bei Betrug und Erpessung identisch ermittelt.Im vorliegenden Fall hat sich T jedenfalls wegen Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

IAN

Ianni

4.6.2024, 13:08:12

Wird das Opfer hier nicht zu einer weiteren vermögensschädigenden Maßnahme genötigt? (Fallgruppe des persönlichen

Schaden

seinschlags) Wenn nicht: Wodurch unterscheidet sich die genannte Fallgruppe von vorliegendem Fall?

BEN

benjaminmeister

10.6.2024, 10:56:15

Sehe ich genau so. Eigentlich liegt hier diese Fallgruppe des individuellen

Schaden

seinschlags vor.

JUK

Juks

18.12.2024, 12:22:33

Ich vermute mal, dass der konkrete Unterschied zu dem vorherigen Fall darin liegt, dass die Melkmaschine für O individuell unbrauchbar war ((+) persönlicher

Schaden

einschlag), während hier das Opfer die Maschine wohl braucht, sich sie aber nicht so einfach leisten kann

Niklas3461

Niklas3461

18.3.2025, 09:54:41

Habe ich auch nicht so ganz verstanden. Bitte um Erklärung !!

Tim Gottschalk

Tim Gottschalk

14.4.2025, 17:48:21

Hallo @[Ianni ](76196), @[benjaminmeister](216712) und @[Niklas3461](215434), in der Tat liegt hier ein Fall aus der Fallgruppe des persönlichen

Schaden

seinschlags in Form der vermögensschädigenden Maßnahmen nahe. Der BGH sagt in seinem unter dem Fall verlinkten Urteil dazu: "Dies kommt vor allem in Betracht, wenn der Getäuschte, um die

erforderlich

en Mittel zur

Erfüllung

des Vertrages zu beschaffen, ein anderes wirtschaftlich ungünstiges Geschäft abschließen muß, etwa durch Aufnahme eines hoch zu verzinsenden Darlehens [...]. Auch hier kommt es aber auf die Gestaltung der jeweiligen Umstände an. Es kann sein, daß diese Nachteile durch den - beträchtlichen - Gebrauchswert der Gegenleistung wirtschaftlich ausgeglichen werden, wie dies namentlich bei Aufnahme eines Darlehens, sei es auch zu einem höheren Zinssatz, der Fall sein kann." Man könnte hier also durchaus annehmen, dass der O, der die Melkmaschine braucht, dadurch keinen Nachteil erleidet, da für ihn die Vorteile durch die Melkmaschine die Zinsen überwiegen und das Geschäft für ihn trotz der

Nötigung

und der Aufnahme des Darlehens wirtschaftlich sinnvoll ist. Nichtsdestotrotz war unser Sachverhalt an dieser Stelle etwas dünn. Wir haben diesen jetzt etwas vertieft, damit klarer ist, worauf wir hinauswollen. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team


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