Täuschung im Rechtsverkehr 1
26. Januar 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (2.507 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudentin T befindet sich mittlerweile im 6. Semester. Ihre Eltern können gar nicht nachvollziehen, warum T das Studium nach so langer Zeit noch nicht beendet hat. Um den nervigen Fragen ein Ende zu setzen, erstellt sich T ein Examenszeugnis, welches sie in ihrem Zimmer aufhängt.
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Einordnung des Falls
Täuschung im Rechtsverkehr 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für den subjektiven Tatbestand der Urkundenfälschung ist es ausreichend, wenn der Täter vorsätzlich handelt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T das erstellte Examenszeugnis in ihrem Zimmer aufhängt, hat sie zur Täuschung im Rechtsverkehr gehandelt.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
robse27
20.9.2024, 21:32:49
„Sechs Semester sind aber auch lange. Guck dir [XY, am besten irgendeine Bekannte] an, sie hat jetzt nach 6 Semestern Sozialwissenschaften schon ihren Bachelor. Und das sogar mit einem 1er-Schnitt! Und was ist mit dir? Wie jetzt, nur 9 von 18 Punkten? Das ist ja gerade mal die Hälfte!“