Täuschung im Rechtsverkehr 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudentin T befindet sich mittlerweile im 6. Semester. Ihre Eltern können gar nicht nachvollziehen, warum T das Studium nach so langer Zeit noch nicht beendet hat. Um den nervigen Fragen ein Ende zu setzen, erstellt sich T ein Examenszeugnis, welches sie in ihrem Zimmer aufhängt.
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Einordnung des Falls
Täuschung im Rechtsverkehr 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für den subjektiven Tatbestand der Urkundenfälschung ist es ausreichend, wenn der Täter vorsätzlich handelt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T das erstellte Examenszeugnis in ihrem Zimmer aufhängt, hat sie zur Täuschung im Rechtsverkehr gehandelt.
Nein!
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