Schuldbeitritt und Bürgschaft

23. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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S nimmt bei G ein Darlehen auf. Um dieses abzusichern, bürgt S‘ Bekannte B für sie. Da Bs Zahlungsfähigkeit fragwürdig ist, tritt S‘ Tante T der Schuld des S bei. T und S vereinbaren, dass S vorrangig zahlen soll. Als das Darlehen fällig wird, können weder S noch T zahlen, worauf B einspringt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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