Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Rückgriff des Sicherungsgebers
Rechtsfolgen für Forderung bei Zahlung des nicht-identischen Sicherungsgebers
Rechtsfolgen für Forderung bei Zahlung des nicht-identischen Sicherungsgebers
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M hat eine Midlifecrisis. Um sein Ego zu befriedigen, kauft er sich einen Sportwagen bei G. Um die Forderung abzusichern, bewilligt Ms Frau F der G auf ihrem Grundstück eine Grundschuld. Als Forderung und Grundschuld fällig werden, zahlt F an G den Grundschuldbetrag.
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Einordnung des Falls
Rechtsfolgen für Forderung bei Zahlung des nicht-identischen Sicherungsgebers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Genau wie bei der Hypothek hat auch der Eigentümer bei der Grundschuld ein Befriedigungsrecht bei Fälligkeit der Forderung und Grundschuld (§§ 1142, 1192 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. F hat auf die Grundschuld und nicht auf die gesicherte Forderung gezahlt.
Genau, so ist das!
3. Die Kaufpreisforderung geht nach hM automatisch mit der Grundschuld auf F über (§§ 1143 Abs. 1, 1153 Abs. 2, 1192 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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