Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht
Rechtsfolgen für Forderung bei Zahlung des nicht-identischen Sicherungsgebers
M hat eine Midlifecrisis. Um sein Ego zu befriedigen, kauft er sich einen Sportwagen bei G. Um die Forderung abzusichern, bewilligt Ms Frau F der G auf ihrem Grundstück eine Grundschuld. Als Forderung und Grundschuld fällig werden, zahlt F an G den Grundschuldbetrag.
Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht
Rückgriff bei Hypothek - Legalzession
S nimmt bei G ein Darlehen auf. Um die Forderung der G gegen S abzusichern, bestellt E eine Hypothek an ihrem Grundstück. Als das Darlehen fällig wird, kann S nicht zahlen. Um die Zwangsvollstreckung in Es Grundstück abzuwenden, bezahlt E die Schuld des S.

Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht
Ablösungsrecht eines Dritten - gesetzlicher Forderungsübergang
S nimmt bei G ein Darlehen auf. Zur Absicherung bestellt S an einem ihrer Traktoren ein Pfandrecht. Eigentümerin des Traktors ist E, die aber der Pfandrechtsbestellung zugestimmt hat. Bei Fälligkeit des Darlehens kann S nicht zahlen. E will nun auf S‘ Schuld zahlen.

Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht
„Fahrlässige“ Verschlechterung der Sicherheit
B bürgt für die Schuld des S gegenüber G. Zusätzlich übereignet M dem G zur Sicherheit Maschinen aus seinem Betrieb. Es kommt zum Zahlungsausfall. G unterlässt es fahrlässig, die Maschinen rechtzeitig zu verwerten. Später sind sie nur noch die Hälfte wert.