Strengbeweismittel / Geständnis
12. April 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Angeklagte A gesteht in der Hauptverhandlung den Anklagevorwurf. Er verstrickt sich bei seinem Geständnis aber in zahlreiche Widersprüche. Das Gericht sieht wegen des Geständnisses von einer Beweisaufnahme ab.
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Einordnung des Falls
Strengbeweismittel / Geständnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Geständnis des Angeklagten ist ein gesetzliches Strengbeweismittel.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Geständnis des Angeklagten kann vom Gericht dennoch berücksichtigt werden.
Ja!
3. Das Gericht kann bei einem Geständnis stets von einer formellen Beweisaufnahme absehen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

AdvocatusGermaniae
17.1.2025, 10:17:42
Was ist, wenn er sich in keinerlei Widersprüche verstrickt. Reicht es dann aus, nur dies als Beweis zu verwerten? Es besteht ja stets die Gefahr, dass er das Geständnis verwendet, um andere Ziele zu erreichen?