Spezifische Tiergefahr / schlafender Hund
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die A und die B matchen sich auf Tinder und vereinbaren ein Date bei der B. Während sich die beiden dort auf der Couch unterhalten, legt sich der Dackel der B neben der Couch auf den Boden und döst vor sich hin. Als A aufsteht und zur Toilette gehen will, stolpert sie über den Hund und bricht sich das Genick.
Einordnung des Falls
Spezifische Tiergefahr / schlafender Hund
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat einen Personen- oder Sachschaden erlitten (§ 833 S. 1 BGB).
Ja!
2. Das Verhalten des Dackels war äquivalent kausal für die Körperverletzung der A.
Genau, so ist das!
3. Die Verletzung beruht nur dann auf der spezifischen Tiergefahr, wenn sich das Tier unberechenbar verhält.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Verletzung der A beruht auf der spezifischen Tiergefahr des Dackels, obwohl sich der Dackel nicht bewegt hat.
Ja!
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Tr(u)mpeltier junior
31.1.2021, 16:50:24
Etwas drastisch, dass A sich gleich das Genick bricht. Ein Arm hätte es vielleicht auch getan bzw das verletzte Knie des ausgangsfalls ;-)
![Fahrradfischlein](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_73518.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Fahrradfischlein
3.2.2021, 12:06:29
Das erspart mir jetzt das Lesen der Originalentscheidung, danke 😂 kam mir auch etwas drastisch vor, dass sie sich das Genick bricht. Wobei es natürlich stimmt, je krasser der Fall desto besser die Speicherfähigkeit im Gehirn.
![Daniel](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__a1pg7znwamp7ll37gqcfzno9a.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Daniel
2.2.2021, 15:40:10
Habe mal von einem Gedächtnissportler gehört, dass je drastischer die Bilder sind (Gewalt, Sex etc.), desto "MERKWÜRDIGER" für das Gehirn und umso besser behält man es sich 😉
![Daniel](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__a1pg7znwamp7ll37gqcfzno9a.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Daniel
2.2.2021, 15:42:42
Hiermit bezweckte ich die Antwort auf den Kommentar von T(r)umpeltier Hunior, ist aber jetzt blöderweise ein eigener Thread🙊
![Daniel](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__a1pg7znwamp7ll37gqcfzno9a.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Daniel
2.2.2021, 15:43:10
*Junior (sorry)
Tr(u)mpeltier junior
2.2.2021, 16:43:54
Finde ich vom Grundsatz her plausibel :) nur muss man ein wenig aufpassen, dass man sich keine unerwünschten folgeprobleme schafft. Konkret in dem Fall stellt sich mir zumindest die Frage, welcher Schaden entstanden ist und wer diese geltend machen soll. In Betracht kommt nur ein anspruchsübergang auf mögliche erben. Über die gibt es aber im SV keine Angaben. Auch kommen wohl nur Schadenspositionen nach § 844 bgb in Betracht, da mangels leiden des A ein Schmerzensgeld nach 253 bgb nicht in Betracht kommt. Zu 844 fehlen indes wieder Hinweise im SV :) long story short, durch As tod wird alles etwas komplizierter..
t o m m y
5.2.2021, 16:46:39
ein genickbruch muss ja nicht tödlich sein :p
![Denislav Tersiski](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__elwwqazrrujbzzzcinqda.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Denislav Tersiski
15.8.2023, 10:56:23
Würde man Mitverschulden von A annehmen?
![CitiesOfJudah](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__errx8fcqtx53t9edebuakrect.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
CitiesOfJudah
14.9.2023, 15:55:34
Das kommt wohl auf die genauen Umständen an, die zu der Verletzung von A geführt haben, diesbezüglich ist der Sachverhalt etwas dünn. Im Originalfall hat das OLG Hamm ein Mitverschulden abgelehnt, denn die Verletzte habe "die Sorgfalt gewahrt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch in der Situation zu beachten hatte, um eigenen Schaden zu vermeiden. [...] Entgegen der Ansicht der Beklagten besteht in einer derartigen Situation nach der Rechtsprechung keine Pflicht, den Blick ohne einen Anhaltspunkt sofort nach unten zu richten und den Boden vor sich auf etwaige Hindernisse zu kontrollieren"