Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Grundlagen
Wiederholungsfall zum Zusammenspiel verschiedener Handlungsformen (1)
Wiederholungsfall zum Zusammenspiel verschiedener Handlungsformen (1)
16. April 2025
8 Kommentare
4,9 ★ (5.437 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Entgegen einer rechtmäßigen Verordnung, die einen Leinenzwang für bestimmte Hunde vorschreibt, spaziert der H mit seinem Hund durch den Stadtpark. Die Polizei weist ihn auf die Verordnung und auf die Möglichkeit einer Platzverweisung bei weiteren Verstößen hin.
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Einordnung des Falls
Wiederholungsfall zum Zusammenspiel verschiedener Handlungsformen (1)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Hinweis auf die Verordnung und die Möglichkeit einer Platzverweisung lässt sich auf § 27 Abs. 1 OBG stützen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Hinweis der Polizei ist ein Verwaltungsakt i.S.d. § 35 S. 1 VwVfG NRW.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Indem H seinen Hund entgegen dem Leinenzwang der Rechtsverordnung nicht an der Leine hält, stört er die öffentliche Sicherheit.
Ja!
4. Da ein Realakt nie eine verbindliche Rechtsfolge setzt, ist er aus rechtlicher Sicht bedeutungslos.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Thewolf
3.11.2024, 16:36:48
Die Polizeibeamten könnten nie § 27 OBG als
Ermächtigungsgrundlageheranziehen, dieser gilt nur für die Orndungsbehörden.
der D
21.2.2025, 12:06:23
Stand das so in der alten Fassung? Jetzt wurde ja nur davon gesprochen, dass 8 PolG NRW die
Ermächtigungsgrundlageund die Verordnung nur als Bestandteil der öffentlichen Sicherheit herangezogen wird.